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Frage von Andrea K. •

Frage an Caren Marks von Andrea K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Marks,

Ich hätte gerne gewusst, ob und ab wann die SPD die Contergangeschädigten endlich gleich und ihrer übernommenen Verantwortung gemäss entschädigen will.

Nur ca. 90% der Geschädigten bekommen seit 1972 Entschädigung. Der Rest bekommt nur Bruchteile oder garnichts bis heute. Dieses hatte die SPD 2008 so mitgetragen.
Da es sich nicht um eine soziale sondern eine entschädigungsrechtliche Leistung handelt, ist es nicht nur ungerecht, sondern gesetzwidrig, dass hier nicht alle gleich entschädigt werden (natürlich abgestuft nach Schädigungsgrad).

Es ist schon schlimm genug, dass die Contergangeschädigten in Deutschland insbesondere im internationalen aber auch im Vergleich mit anderen Geschädigten in Deutschland (siehe HIV, oder Gewaltopfer) seit Jahrzehnten völlig unzulänglich entschädigt und versorgt wurden, MENSCHENUNWÜRDIG ist es, 10% von dieser Gruppe auch noch dieses Wenige überwiegend vorzuenthalten !!!!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Kornak,

Sie erwecken mit Ihrer Frage den Eindruck, es habe keine Verbesserungen für Contergan-Geschädigte gegeben. Das ist, wie Sie wissen, nicht zutreffend. Ich will daher den Sachverhalt noch einmal kurz darlegen.

Das für die Herstellung verantwortliche Unternehmen Grünenthal hat 1971 im Rahmen eines Vergleichs eine Entschädigungszahlung von 100 Mio DM in den deutschen Conterganfonds eingezahlt. Damit wurde die Haftungsverpflichtung rechtlich abschließend geklärt. Für die Opfer wurde 1972 eine Stiftung für gegründet. Mit dem Conterganstiftungsgesetz 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland die finanzielle Gesamtverantwortung für die Conterganrenten übernommen.

Da sich herausgestellt hat, dass die gesundheitlichen Folgen für die Contergangeschädigten schwer wiegender sind, als damals angenommen, hat der Bundestag eine Reihe von Verbesserungen beschlossen.

Im Jahr 2008 wurden die Renten verdoppelt. Der Höchstsatz lag damit bei 1090 Euro statt wie vorher 545 Euro. Außerdem wurde geregelt, dass die Conterganrenten nicht auf andere Zahlungen wie Erwerbsminderungsrenten, SGB II-Zahlungen oder Sozialgeld angerechnet werden. Seit 2009 werden die Conterganrenten automatisch an die gesetzlichen Renten angepasst. Derzeit liegen die Höchstrenten bei 1152 Euro, die monatliche Durchschnittsrente liegt bei 982 Euro. Zudem wurde die Ausschlussfrist, zu der sich Betroffene spätestens bei der Conterganstiftung melden müssen, abgeschafft. Damit wurde eine zentrale Forderung der Betroffenenverbände erfüllt.

Es wurden weitere 100 Millionen Euro über 25 Jahre ausgezahlt. So erhalten Menschen mit Conterganschädigungen seither, gestaffelt nach Schwere der Behinderung, zusätzlich zu den monatlichen Conterganrenten jährliche Sonderzahlungen (durchschnittlich derzeit 2206 Euro).

Im zweiten Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes wurde 2009 auch geregelt, dass ein Forschungsauftrag für eine Studie vergeben wurde, die die Lebenssituation von Menschen mit Conterganschädigungen im Hinblick auf Spät- und Folgeschäden untersucht. Im Juni 2012 wurden erste Zwischenergebnisse vorgestellt, die weiteren Handlungsbedarf aufzeigen. Der Familienausschuss hat auf Antrag der SPD-Bundestagsfraktion beschlossen, dass nach Vorlage des Abschlussberichtes (voraussichtlich Ende dieses Jahres) eine öffentliche Anhörung stattfinden soll, zu der alle Verbände und Betroffene eingeladen werden. Dabei soll es um den Umsetzungsstand der beiden Änderungsgesetze zum Conterganstiftungsgesetz und des Antrages sowie der Handlungsempfehlungen der Studie gehen. Danach wird die Anhörung ausgewertet und Schlussfolgerungen für das parlamentarische Handeln gezogen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich immer für eine weitrechende Entschädigung von Menschen mit Conterganschäden eingesetzt. Das werden wir auch weiterhin tun, auch wenn nicht alle Maximalforderungen der Interessengruppen umgesetzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks, MdB