Frage an Caren Marks von Jürgen W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag, Frau Abgeordnete Marks !
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich denke, wir sollten uns zunächst in Geduld üben und die Entscheidung des BVerfG in dieser Angelegenheit abwarten.
Zu der von Ihnen angesprochenen Finanztransaktionssteuer habe ich einige Fragen an Sie :
1. Wird die angesprochene Steuer auf die Bankkosten für den Endverbraucher durchgereicht oder gibt es hier Überlegungen Ihrerseits um das zu verhindern.
2. Gilt die Steuer nur für den Eigenhandel der Banken oder auch für Transaktionen im Namen und Rechnung der Kunden.
3. Wird eine gesetzlich definierte Obergrenze für Kontoführungsgebühren festgesetzt , eben um zu verhindern dass die Masse der Bankkunden die Kosten der Transaktionen der "Reichen" trägt.
mit Geduld und freundlichen Grüßen
Jürgen Wagner
Guten Tag, Herr Wagner!
Vielen Dank für Ihre Anfragen, die ich nur bedingt beantworten kann, da die Details der Finanztransaktionssteuer erst geklärt werden müssen.
Unabhängig von der genauen Ausgestaltung einer prozentualen Abgabe, würde ich aber allen Kleinanlegern und -sparern ohnehin raten, keine hochspekulativen Geschäfte zu tätigen. Wenn Sie diese tätigen würden, müssten sie natürlich ebenfalls diese Steuer entrichten. Ich glaube allerdings nicht, dass mit derartigen Spekulationsgeschäften bei Kleinsparern zu rechnen ist. Um es aber klarzustellen: Eine geplante Besteuerung von z.B. Leerverkäufen trifft nicht den Inhaber eines Sparbuches, sondern ausschließlich den Spekulanten! Die Masse der Kunden wird nicht betroffen sein. Alles andere war und ist FDP-Propaganda, um die Einführung der Steuer zu verhindern und die Spekulanten vor einer Besteuerung zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Caren Marks, MdB