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Frage von Brigitte D. •

Frage an Caren Marks von Brigitte D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Marks,

vor einigen Tagen ging durch die Medien, dass die Familienministerin eine "Großelternzeit" einführen möchte bzw. darüber nachdenkt.... Dies dürfte wohl eine weitere Verlagerung der Kinderbetreuung sein, welche die öffentliche Hand kaum bewältigen kann, aufgrund fehlender finanzieller Mittel. Ist dieser Gedankengang etwa der Weisheit letzter Schluss ???? Damit nicht genug, jetzt wird darüber nachgedacht, die Hinzuverdienstgrenze für Rentner zu erhöhen, damit diese früher in Rente gehen können ?? Sind die Mitwirkenden in Berlin so weit weg von der Realität, dass Ihnen nicht bekannt ist, wie es für ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt aussieht ???? Abgesehen davon, sollte nach einer Lebensarbeitszeit von über 40 Jahren und Einzahlungen in der Rentenkasse der Ruhestand wohl verdient sein. Außerdem arbeiten bereits jetzt ca. 7 Mio. Menschen unter dem MIndestlohn, da dürften auch die künftigen Rentenbezüge ebenso gering ausfallen und die Renenkassen später nicht so stark belasten. Es ist sicher müßig, hier auch noch die Rentenbezüge von Abgeordneten nach einer nur vierjährigen Tätigkeit aufzuführen. Wird sich Ihre Partei künftig wieder für mehr soziale Gerechtigkeit einsetzen??

Vielen Dank für Ihre Antwort,
mit freundlichem Gruß
Brigitte Doering

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Doering,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen gern beantworten werde.

Die von Ministerin Schröder geplante "Großelternzeit" lehne ich als familienpolitische Sprecherin meiner Fraktion ab. Wie Sie zu Recht feststellen, verlagert ein solches Modell die Kinderbetreuung wieder zurück in den privaten Raum, anstatt endlich für dringend benötigte gute und verlässliche Kinderbetreuungseinrichtungen zu sorgen. Familienpolitik darf bei Frau Schröder eben nichts kosten. Wir müssen aber dafür sorgen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf endlich für alle möglich wird, die dies wollen. Dafür muss der Staat die Infrastruktur schaffen. Außerdem verkennt dieses Modell, dass auch Großeltern - sofern sie denn überhaupt vor Ort sind - eigene Lebensplanungen haben. Sie dürfen nicht als Hilfskräfte eingeplant werden, weil der Staat seine Aufgaben nicht erfüllt. Eine berufliche Auszeit würde sich natürlich auch auf die berufliche Weiterentwicklung und die Rentenanwartschaften negativ auswirken. Es ist falsch, Großeltern nach einem langen Berufs- und Familienleben weiter in die Pflicht zu nehmen. Die Betreuung der Enkelkinder funktioniert da, wo das freiwillig passiert und macht den Großeltern sicher viel Freude. Aber daraus ein staatliches Modell zu machen, lehnt die SPD-Bundestagsfraktion ab.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Anhebung der Zuverdienstgrenze für Rentner sehen wir sehr kritisch. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor dem 65. Lebensjahr aus dem Berufsleben aussteigen und noch die Rentenlücke mit einem Hinzuverdienst ausgleichen können, so ist dies in späteren Jahren vielleicht nicht mehr möglich und die Rentenabschläge machen sich dann deutlicher bemerkbar. Wir wollen stattdessen die Teilrente weiter entwickeln, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die Voraussetzungen für den Bezug einer vorgezogenen Altersrente erfüllt sind. Der Vorteil für die Versicherten besteht darin, dass die versicherungstechnischen Abschläge sich nur auf den Teil der Rente beziehen, der tatsächlich in Anspruch genommen wird. Gleichzeitig werden durch die verbleibende Teilzeitbeschäftigung zusätzliche Rentenanwartschaften aufgebaut. Vor allem aber wollen wir den gesetzlichen Mindestlohn durchsetzen, um Altersarmut zu verhindern.

Zu Ihrer letzten Bemerkung: Entgegen aller Vorurteile erhalten Abgeordnete keinesfalls Rente nach vier Jahren Tätigkeit. Die Rentenansprüche werden nach den Jahren, die ein Abgeordneter tätig war, erworben. Selbstverständlich erfolgt der Rentenbezug auch erst nach einer gesetzlichen Altersgrenze. Die Altersentschädigung (oder auch Rente) steht Abgeordneten laut Grundgesetz zu. Sie soll die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern. Seit dem 1.1.2008 gelten neue Regelungen, die Rentenanwartschaften wurden ein weiteres Mal gesenkt. Die Rente schließt die Lücke, die entsteht, wenn Abgeordnete ihr Mandat wahrnehmen und nicht in die gesetzliche Rente einzahlen können. Neu ist seit 2008, dass es bereits nach einem Jahr Mitgliedschaft eine Altersentschädigung gibt. Vorher galt, dass erst nach zwei Wahlperioden eine Rentenanwartschaft erworben wurde. Jetzt beträgt die Rente nach dem ersten Jahr Angehörigkeit im Parlament 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr um 2,5 %. Sie kann nach 27 Jahren Tätigkeit im Bundestag (7x wiedergewählt) max. eine Höhe von 67,5 % der Abgeordnetenentschädigung erreichen. Die Altersgrenze wird, wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung, stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks, MdB