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Frage von Karin V. •

Frage an Caren Marks von Karin V. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Marks,

mich interessiert schon lange die Antwort auf eine Frage:

Finden Sie es angesichts vieler übergewichtiger Menschen noch zeitgemäß, dass Zuckerwaren lt. Nr. 29 und Schokolade u.a. kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen lt. Nr. 30 der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes nur mit 7 % Umsatzsteuer für den Endverbraucher belastet werden und somit begünstigt werden, während andererseits Frucht u. Gemüsesafte lt. Nr. 32 des Umsatzsteuergesetzes mit 19 % Umsatzsteuer belastet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Voltmer

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Sehr geehrte Frau Voltmer,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich halte generell die unterschiedliche Besteuerung von Waren und Dienstleistungen für häufig nicht nachvollziehbar und bin der Auffassung, dass die Liste der Umsatzsteuerermäßigungen dringend auf den Prüfstand gehört. Allerdings bestimmt sich durch den Mehrwertsteuersatz nicht automatisch der Preis für den Endverbraucher. So werden zum Beispiel Hamburger, die außer Haus verkauft werden, mit 7 % Mehrwertsteuer besteuert, wenn sie dagegen im Lokal verzehrt werden, mit 19 %. Der Preis, den der Kunde für den Burger bezahlen muss, ist allerdings derselbe. Ein reduzierter Mehrwertsteuersatz wird also nicht automatisch an die Verbraucher weitergegeben. Ich halte den Mehrwertsteuersatz generell nicht für geeignet, um Übergewicht vorzubeugen und gesunde Ernährung zu fördern. Hier bedarf es anderer Maßnahmen, wie gesundes Essen und Aufklärung in Kitas und Schulen, Förderung von Sport, eine transparente und nachvollziehbare Kennzeichnung der Inhaltsstoffe von Nahrungsmitteln und generell ein bewussteres Konsum- und Essverhalten. Erlauben Sie mir eine Anmerkung zu dem von Ihnen genannten Beispiel: Auch der Fruchtzucker in Obst- und Gemüsesäften kann durchaus zu den Dickmachern gehören, während der Rohkakao an sich nicht unbedingt dazu gehört.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks, MdB