Frage an Caren Marks von Anna-Lena Flohr & Carina M. bezüglich Frauen
Sehr geehrte Frau Marks,
wie stehen sie persönlich zu dem Thema Beratung vor einer straffreien Abtreibung? Gerade junge Mädchen müssen sich vielen unangenehmen Fragen unterziehen, bevor eine Abtreibung genehmigt wird. Oft wird ihre Entscheidung durch die Familienberatung wesentlich beeinflusst.
Mit freundlichen Grüßen
Anna-Lena Flohr & Carina Meine
Sehr geehrte Frau Flohr, sehr geehrte Frau Meine,
in der Bundesrepublik ist der Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Die so genannte Beratungsregelung, die eine dieser Voraussetzungen ist, legt in der Frühphase der Schwangerschaft in Schwangerschaftskonflikten den Schwerpunkt auf die Beratung der Schwangeren, um sie für das Austragen des Kindes zu gewinnen. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Gerade für junge Mädchen ist es wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten der Hilfe es gibt und wie zum Beispiel die finanzielle Unterstützung aussehen könnte. Letztendlich muss die Entscheidung aber von der Frau selbst getroffen werden.
Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Die Beratungsregelung beruht auf der Einsicht, dass restriktive Regelungen zu keiner Zeit in der Vergangenheit geholfen haben, werdendes Leben vor einem Abbruch der Schwangerschaft zu schützen. Ich bin der Meinung: Werdendes Leben kann nicht gegen, sondern nur mit der schwangeren Frau wirksam geschützt werden.