Frage an Caren Marks von Torsten K. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Marks
Familiengründungen werden im Niedriglohnbereich mit Geld- und Raumentzug
bestraft. Wenn zwei Bürger in einer Wohngemeinschaft leben, werden ihnen in Berlin a 376 Euro für Miete und 351 Euro fürs Essen, Kleidung, Strom, Medikamente... als soziokulturelles Existenzminimum zugesprochen, - sobald sich die beiden verlieben, Kinder zeugen, haben sie nur noch Anspruch auf a 222 Euro für Miete und 316 Euro für Essen, Kleidung Strom, Medikamente... Auch Geringverdiener/Aufstocker erhalten im Monat ca. 189 Euro weniger als Alleinlebende. Raum und Geld bedeuten Entwicklungschancen.
Das bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor, dass kein Bürger für andere
unterhaltspflichtig ist, wenn er dadurch selbst hilfebedürftig wird. Es
gibt einen Freibetrag in Höhe der Armutsgrenze. Im Hartz4System werden
aber Bürger zu Bedarfsgemeinschaften zusammen gefasst, egal ob der
Einzelne bedürftig ist oder nicht. Bürger, die arbeiten, verlieren
Bürgerrechte wie Datenschutz und müssen in beständiger Angst vor
Schikanen leben. Kinder erleben, dass kontrolliert wird, ob die Mutter
einen Liebhaber hat.
Wie stehen sie zum Individualprinzip und zum
bedingungslosen/schikanefreiem Grundeinkommen? Die Kopplung mit einer
wachsenden Anzahl von Jobs könnte eine freiheitlich-demokratische
Grundordnung für alle Bürger absichern.
Freundliche Grüße Torsten Kulick
Sehr geehrter Herr Kulick,
Ihre Fragen habe ich erhalten und werde sie gern beantworten. Sie sprechen im ersten Teil Ihrer Frage den Regelsatz für das Arbeitslosengeld II an. Das Arbeitslosengeld II ist eine Grundsicherung des Existenzminimums, die der Staat zahlt bis zur Wiederaufnahme eigener Erwerbstätigkeit – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Der Regelsatz entspricht dem, was der Einzelne bzw. eine Bedarfsgemeinschaft zur Grundsicherung braucht. Darüber hinaus trägt der Staat die Kosten für die Warmmiete sowie Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge. Wenn zwei Menschen in einer Partnerschaft oder mehr Menschen als Familie zusammen leben, ist davon auszugehen, dass sie gemeinsam wirtschaften. Diese Annahme halte ich für nachvollziehbar. Es ist grundsätzlich billiger, gemeinsam zu kochen oder die Wäsche zu waschen. In einer reinen Wohngemeinschaft hingegen kann nicht davon ausgegangen werden, dass gemeinsam gewirtschaftet wird. Das Arbeitslosengeld II ist, wie früher die Arbeitslosenhilfe, für eine Übergangszeit gedacht. Die Zahlung des ALG II geht, anders als früher, einher mit Angeboten zur Qualifizierung, zur Stellenvermittlung und Betreuung von Arbeitssuchenden. All das gab es übrigens bei der früheren Sozialhilfe nicht, deren Regelsatz leicht unter dem heutigen ALG II lag. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Zusammenlegung beider Sozialleistungen richtig war. Klar ist, der Regelsatz muss regelmäßig überprüft und angepasst werden. Kürzlich ist er erhöht worden, für 6- bis 13jährige beispielsweise von 211 auf 251 Euro pro Monat. Für Kinder wurde der Regelsatz ergänzt um das Schulstarterpaket (100 Euro), das Schulkindern zu jedem Schuljahresbeginn zusteht.
Zum bedingungslosen Grundeinkommen habe ich eine klare Position: Unabhängig von der Finanzierbarkeit, auf die ich hier gar nicht eingehen will, entspricht es nicht meiner Vorstellung einer gerechten und solidarischen Gesellschaft, Menschen in dauerhafte Abhängigkeit vom Staat zu bringen und eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von arbeitenden und nichtarbeitenden Menschen zu schaffen. Das hat für mich auch nichts mit linker Politik zu tun. Vielmehr sollten Menschen frei und selbstbestimmt ihr Leben führen können, und dazu gehört auch, dass sie an Produktions- und Wertschöpfungsprozessen beteiligt und nicht an den Rand geschoben werden. Freilich muss der Zugang zu Bildung, zu Arbeit und zur Teilhabe an der Gesellschaft für jeden möglich sein. Dafür arbeite ich politisch.
Mit freundlichen Grüßen
Caren Marks, MdB