Frage an Caren Marks von Timo R. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Welche Meinung haben Sie zu dem Thema Gewerbesteuer für Freiberufler und zu der Frage ob künftig versucht werden sollte, besondere Renten-Versorgungswerke der Freiberufler (z.B. Rechtsanwaltsversorgung) abzuschaffen und - vereinfacht gesagt - die Mitglieder in die gesetzliche Rentenkasse zu überführen?
MfG
Timo Rahn
Die rasanten Veränderungen der Wirtschafts- und Berufsstrukturen in den letzten Jahren haben die Abgrenzungen zwischen gewerblicher Tätigkeit einerseits und freiberuflicher Tätigkeit andererseits vielfach immer willkürlicher erscheinen lassen. Solche Unschärfen laden erfahrungsgemäß zu steuermindernden Gestaltungen ein. Ebenso wie die Gewerbetreibenden profitieren aber auch die Freiberufler von den Leistungen Ihrer Gemeinde. Daher wollten wir auf der Grundlage der Ergebnisse der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen eine Reform der Gewerbesteuer mit der Einbeziehung der Freiberufler umsetzen. Dieses Vorhaben war gegen die Oppositionsparteien im Vermittlungsausschuss bisher nicht durchzusetzen. Allerdings konnte der Ausstieg aus der Gewerbesteuer – wie von den Oppositionsparteien mehrfach gefordert – verhindert werden.
Zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft haben wir die Finanzsituation der Städte und Gemeinden durch die Gemeindefinanzreform verbessert. Die im Dezember 2003 beschlossene Reform hat den Kommunen im Jahr 2004 zusätzliche Einnahmen von 2,5 Milliarden Euro beschert. In den Folgejahren ist mit Entlastungen in Höhe von 3 Milliarden Euro zu rechnen. Der Mittelstand wird um 500 Mio. Euro bei der Gewerbesteuer entlastet, indem der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von 1,8 Prozentpunkten auf 2 Prozentpunkte erhöht wird. Damit werden Handwerk und kleine Betriebe faktisch von der Gewerbesteuer befreit.
Die Gewerbesteuer selbst wurde stabilisiert und trägt heute wieder entscheidend zum Steueraufkommen der Kommunen bei. Durch die Mindestgewinnbesteuerung und andere Regelungen wurde die Bemessungsgrundlage im Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuerrecht erweitert. Damit tragen auch Großunternehmen wieder zur Finanzierung kommunaler Aufgaben bei.
2. Teil der Frage:
Es besteht keinerlei Absicht die Rentenversorgungswerke abzuschaffen. Die Versorgungswerke erfüllen ihren Sicherungsauftrag gut. Es gibt keinen Grund, sie darin einzuschränken.