Frage an Caren Marks von Detlef H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Marks,
bitte erklären Sie mir, wie warum die geplante "Verschärfung" des Waffengesetzes nach dem Amoklauf von Winnenden nur sehr moderat ausfällt.
Bitte erklären Sie mir auch
- warum es weiterhin überhaupt erlaubt sein soll, als Sportschütze mit großkalibrigen Waffen zu schießen und
- warum es nicht künftig generell verboten wird, Waffen, die zu Sportzwecken vorhanden sind, zu Hause privat zu lagern.
Ich kann dies einfach nicht nachvollziehen.
Ich glaube, es gibt sehr viele Bürger, die genauso denken wie ich.
Meiner Ansicht nach muss die Abwehr von potenziellen Gefahren für Leib und Leben von Unschuldigen über ALLEM stehen.
Vielen Dank für eine klare Antwort von Ihnen
Detlef Hartmann
Sehr geehrter Herr Hartmann,
seit dem Amoklauf von Winnenden wird das Waffenrecht intensiv debattiert. Die zahlreichen kritischen Anfragen, die mich und meine Kolleginnen und Kollegen hierzu erreichen, spiegeln das weite Meinungsspektrum wider, das bei allen sicherheitspolitischen Maßnahmen in Erscheinung tritt: Ablehnung, weil die Maßnahmen zu wenig durchgreifen oder Ablehnung, weil die Maßnahmen zu sehr eingreifen.
Sie kritisieren, dass weder großkalibrige Waffen, noch eine Waffenlagerung im Haus verboten werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein Verbot großkalibriger Schusswaffen im Schießsport diskutiert. Die gegen ein Verbot vorgebrachten Argumente waren überzeugend. So haben zahlreiche Sportordnungen von Sportverbänden eine Genehmigung für den Einsatz von Großkaliberwaffen mit entsprechendem Bestandsschutz. Auch würde ein Verbot großkalibriger Waffen die deutschen Sportschützen von internationalen Wettbewerben ausschließen. Die auf Großkaliber spezialisierten Vereine stünden faktisch vor dem „Aus“.
Wir haben uns darauf verständigt, dass Jugendliche unter 18 Jahren vom Schießen mit großkalibrigen Waffen ausgeschlossen werden. Damit verhindern wir, dass unter 18-jährige den Umgang mit Waffen lernen, mit denen Verbrechen begangen werden können. Das Schießen für Minderjährige bleibt grundsätzlich auf Kleinkaliberwaffen beschränkt. Die Ausnahme für Flinten – und hier nur Einzellader-Langwaffen – trägt der Besonderheit der Disziplinen des Schießens auf Wurfscheiben Rechnung.
Die Alternative zur privaten Lagerung von Waffen wäre eine zentrale Aufbewahrung. Gegen eine zentrale Aufbewahrung spricht unter anderem, dass diese häufig ein Magnet für Menschen mit krimineller Energie sind. Auch Experten halten eine zentrale Lagerung für bedenklich, da solche Orte mit einem unverhältnismäßig hohen Sicherheitsaufwand geschützt werden müssten. Der Vorschlag der zentralen Waffenlagerung war bereits bei der Waffenrechtsänderung 2003 im Gespräch, wurde aber nach den Expertenanhörungen verworfen.
Wir müssen vielmehr dafür sorgen, die Verwahrung legaler Waffen besser zu sichern und mit neuester Technik gegen die unberechtigte Nutzung dieser Waffen vorzugehen. Die hierzu verabredeten gesetzlichen Regelungen können Sie in meinen vorhergehenden Antworten auf abgeordnetenwatch nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Caren Marks, MdB