(...) #1. Der "Umgangsboykott" ist zwar in Deutschland nicht im Strafgesetzbuch als Straftatbestand normiert, allerdings sieht § 89 ähnlich wie das französische Recht vor, dass bei der Verletzung von Umgangsregelungen als letztes Mittel auf Antrag des anderen Elternteils Ordnungsmittel in Form von Ordnungsgeld bis zu 25.000 € und für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann oder die Anordnung von Ordnungsgeld keinen Erfolg verspricht, sogar Ordnungshaft angeordnet werden kann. (...)
Sehr geehrte Frau W.,
(...) Ich kann mich nur wiederholen: Jeder Mensch, egal welchen Geschlechts, muss die gleichen Rechte, Chancen und Möglichkeiten haben. Wo es Diskriminierung und Ungleichheit gibt, müssen diese im Sinne der Gleichberechtigung aller Bürgerinnen und Bürger beseitigt werden durch Gesetze und Regelungen, aber auch Förderung von Benachteiligten und gesellschaftliche Veränderung. (...)
(...) Selbst wenn man herausrechnet, dass Frauen mehr Teilzeit und in schlechter bezahlten Branchen arbeiten, liegt die Lohndifferenz immer noch bei sechs bis acht Prozent, andere Quellen sagen 14. Nicht zuletzt übernehmen Frauen den größten Teil der (schlecht oder gar nicht bezahlten) Care-Arbeit, also Tätigkeiten, bei denen Menschen für andere Menschen sorgen, wie zum Beispiel Hausarbeit, Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen. (...)
(...) Die Überschüsse der Krankenkassen sind der guten Konjunktur zu verdanken. Die Höhe darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich gerade um etwa die Ausgaben eines Monats handelt. (...)
(...) Trotz des massiven Mangels bezahlbaren Wohnraums, der sich längst nicht mehr nur auf einzelne "begehrte Innenstadtlagen" beschränkt, geben manche Städte nach wie vor günstige Wohnungen aus der Hand, die zuvor mit viel finanziellem Aufwand gefördert wurden. Statt den eklatanten Mangel an bezahlbarem Wohnraum durch mehr Sozialwohnungen entgegen zu treten, wird die Lage auf dem Wohnungsmarkt verschärft. (...)