Caren Lay
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DIE LINKE
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Frage von Birgit und Reinhard G. •

Frage an Caren Lay von Birgit und Reinhard G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Lay,

welche wohnungspolitische Position beziehen Sie zur Freistellungspraxis bei Sozialwohnungen?

Hier ein Beispiel aus Hamburg, dass stellvertretend für viele bundesdeutsche Städte stehen kann:

In einer Antwort der Hamburger Bürgerschaft (Eingabe 344/15) vom 04.09.2015 wurden Freistellungen im Sozialwohnungsbestand im Stadtteil St. Georg zum 01.01.2015 auf Grundlage von Quellen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (Sozialwohnungsbestand) und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Freistellungen) wie folgt dargestellt:
- SAGA/GWG 132 Wohneinheiten davon 132 durch Kooperationsvertrag freigestellt
- Genossenschaften 299 Wohneinheiten davon 229 durch Kooperationsvertrag freigestellt
- Sonstige Eigentümer 376 Wohneinheiten davon 0 freigestellt

Die Summe des Sozialwohnungsbestand betrug zum 01.01.2015 im Stadtteil St. Georg 807 Wohneinheiten, davon wurden 361 von der Belegungsbindung freigestellt. Dies entspricht einer Freistellungsquote von ca. 45 %.
Austausch-/Ersatzwohnungen wurden laut zuständiger Behörde nicht ermittelt.

Da die Sozialwohnungsquote in St. Georg laut Hamburger StadtteilProfile 2015 bei 13,8 % des Gesamtwohnungsbestands lag, reduzierte sich der Anteil der Sozialwohnungen durch die Freistellung von der Belegungsbindung nochmals um 6,2 % auf einen Anteil von nur noch 7,6 %. Damit wurden Geringverdiener erheblich benachteiligt und aus dem Stadtteil verdrängt, da günstige Wohnungen nicht mehr zur Verfügung standen.

Bei Neubauten wird oftmals davon gesprochen, dass anteilig 1/3 öffentlich geförderter Wohnraum geschaffen wird. Wenn diese Wohnungen später aber wiederum von der Belegungsbindung freigestellt werden und der Sozialwohnungsbestand dadurch nicht steigt, sondern weiterhin sinkt, halten wir dies für eine Täuschung der Öffentlichkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Gerstmeier-Halgmann und Reinhard Gerstmeier

Caren Lay
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau G., sehr geehrter Herr Gerstmeier,

vielen Dank für Ihre Frage und für Ihren Hinweis auf das Hamburger Beispiel.
Trotz des massiven Mangels bezahlbaren Wohnraums, der sich längst nicht mehr nur auf einzelne "begehrte Innenstadtlagen" beschränkt, geben manche Städte nach wie vor günstige Wohnungen aus der Hand, die zuvor mit viel finanziellem Aufwand gefördert wurden. Statt den eklatanten Mangel an bezahlbarem Wohnraum durch mehr Sozialwohnungen entgegen zu treten, wird die Lage auf dem Wohnungsmarkt verschärft.

Ohne bezahlbaren Wohnraum, der für niedrige und selbst für mittlere Einkommen nur noch im Bestand zu finden ist, oder eben durch öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau geschaffen werden muss, droht die Spaltung in reiche Innenstädte und arme Außenbezirke. Diese Entwicklung, die längst stattfindet, gilt es zu stoppen.

Deshalb setzt sich DIE LINKE dafür ein, den Niedergang des sozialen Wohnungsbaus endlich zu stoppen. Die Privatisierungspolitik, zu der auch die Freistellungen von Sozialwohnungen zu zählen ist, hat in den vergangenen 15 Jahre zur Halbierung des bundesweiten Sozialwohnungsbestandes geführt. Heute gibt es in ganz Deutschland nur noch etwas mehr als 1,2 Mio. Sozialwohnungen, gegenüber 2,5 Mio. im Jahr 2002 und 3 Mio. im Jahr 1990 - bei einem Bedarf von schätzungsweise 5 Millionen. Und jedes Jahr fallen weitere rund 50.000 Sozialwohnungen aus der Bindung. Nach aktueller Gesetzeslage ist zudem ab 2020 der soziale Wohnungsbau alleinige Ländersache und droht dann, der Konkurrenz um die knappen Haushaltsmittel vollends zum Opfer zu fallen.

DIE LINKE fordert einen Neustart im sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbau. Statt der derzeit 1,5 Mrd. Euro wollen wir mindestens 5 Mrd. Euro jährlich in den Bau, den Ankauf und die Sicherung von Sozialwohnungen investieren. So sollen jedes Jahr 250.000 dauerhaft bezahlbare Wohnungen entstehen, vorrangig in den Händen kommunaler und gemeinwohlorientierter Eigentümer. Dabei soll in Zukunft gelten: Einmal gefördert, immer gebunden! Freistellungen darf es nur noch im Einzelfall, nur für die Dauer des jeweiligen Mietverhältnisses und auch nur in Gebieten geben, in denen nachweislich kein Mangel an bezahlbarem Wohnraum herrscht. Vor allem aber muss der Bund über das Jahr 2019 in der Pflicht bleiben, für ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich gemeinsam mit uns für diese Ziele einsetzen.

Freundliche Grüße

Caren Lay

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