Frage an Caren Lay von Salomon B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Liebe Frau Lay
ich sehe immer wieder Ihren Einsatz für Mieterrechte. Dabei habe ich den Eindruck, dass Sie sich ausschließlich für Mieterrechte, aber wenig für Mieterpflichten einsetzen.
Deshalb habe ich eine Frage, welche Pflichten ein Mieter hat?
Was ist beispielsweise, wenn ein Mieter seinen vertraglichen Pflichten wie der Mietzahlung oder der Erhaltung des Mietobjektes nicht nachkommt? Was ist, wenn ein Mieter die Hausordnung und den Hausfrieden stört beispielsweise durch extreme Lautstärke oder die Verletzung von Grundregeln des Miteinanders?
Was ist, wenn der Mieter beispielsweise durch fehlende Lüftung Schimmelbildung ermöglicht und auch nach Aufforderung dies nicht abstellt?
Sehr geehrter Herr Berkey,
ich bedanke mich für Ihre Frage und wundere mich zugleich darüber: Die Rechte und Pflichten der Mieterinnen und Mieter sind im jeweiligen Mietvertrag sowie in den Gesetzen unseres Landes klar geregelt. Sollte zum Beispiel ein Mieter seine Miete nicht zahlen oder anderen vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, stehen der Vermieterin alle Rechtsmittel des bundesdeutschen Rechtsstaats zur Verfügung.
Politisch werde ich mich auch weiterhin für die Stärkung der Rechte der Mieterinnen und Mieter einsetzen.
Freundliche Grüße
Caren Lay