Frage an Caren Lay von Erhard J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau MdL Caren Lay (DIE LINKE),
es geht um gesetzliche Vorschriften bei Schreiben an eine Behörde.
Bitte teilen Sie mir mit, ob es Vorschriften gibt, aus den hervor geht, ob bei Erhalt ein Eingangs- bzw. registrierbescheid verschickt werden muss? Oder nicht?
Und falls *Ja*, bis wann ein solcher Bescheid versendet werden muss?
Am 16. August 2012 habe ich mich >über den Sächsischen Landtag< mit einer Petition an den Verfassungsschutzpräsidenten im Frei- staat Sachsen gewandt. Dieses Schreiben wurde noch am gleichen Tag vom Sächsischen Landtag an den Verfassungsschutz weiter geleitet.
Leider habe ich bis heute von dort weder eine Eingangsbestätigung noch einen Registrier- bescheid erhalten.
Falls es hierfür gesetzliche Frist gibt und diese überschritten worden sein sollten, möchte ich Sie bitten, sich dafür einzusetzen, dass ich im Nachgang noch einen Registrierbescheid erhalte.
Im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard Jakob
Sehr geehrter Herr Jakob,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bin seit Oktober 2009 nicht mehr MdL, also Mitglied des sächsischen Landtags, sondern Mitglied des Deutschen Bundestages, kann daher also leider nicht auf dem sog. kleinen Dienstweg nachfragen. Nach meinen Kenntnisstand gibt es allerdings keine gesetzliche Bestimmung, die die Behörden verpflichtet, bei ihnen eingehende Schreiben von Bürgern zu bestätigen. Es existiert lediglich eine Bestimmung in § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO), nach der man, wenn innerhalb von 3 Monaten nach Stellung eines Antrages oder nach Einlegung eines Widerspruches keinen förmlichen Verwaltungsbescheid von der Behörde bekommen hat, beim Verwaltungsgericht auf den Erlass eines solchen Bescheides klagen kann. Die so genannte Untätigkeitsklage also.
Wie und ob ggf. in innerdienstlichen Weisung der Behörden für ihre Bedienstete Antwortsformen oder -fristen selbst festgelegt sind, ist mir nicht bekannt.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weiter helfen zu können.
Freundliche Grüße
Caren Lay