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Frage von Klaus K. •

Frage an Cajus Caesar von Klaus K. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag, Herr Caesar

Kürzlich habe ich gelesen, es trete voraussichtlich Anfang 2009 ein neues Gesetz in kraft, nach dem Konten bis einer Höhe von etwa 950 Euro pfändungsfrei bzw. sicher gegen Pfändung sein sollen um nicht arme Menschen durch z. B. böwillige Gläubiger von der Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkers abzuschneiden. Stimmt das? Und wenn ja, wann ist denn nach Bundestagzeitrechnung Anfang 2009?

Es gibt sicher Menschen in Deutschland, denen mit einer solchen Maßnahme mehr geholfen wäre als Steuersenkungen für Besserverdienende. Einige kenne ich persönlich.

Freundlicher Gruß aus dem schönen Lipperland, in dem vor 2000 Jahren Arminius mit seinen Recken die »frech gewordenen Römer« in die Flucht schlug

Klaus Küstermann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Küstermann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 10. Januar 2009.

Nach der geltenden Rechtslage führt die Pfändung eines Bankkontos dazu, dass die anfallenden Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie Begleichung von Miete, Energiekosten oder Versicherungen nicht mehr über das Konto abgewickelt werden können. Um Pfändungsschutz für den pfändungsfreien Selbstbehalt des Kontoguthabens zu erlangen, braucht der Schuldner in vielen Fällen eine Gerichtsentscheidung. Oftmals ist dies nicht rechtzeitig möglich, so dass Kosten für verspätete oder nicht ausgeführte Zahlungen anfallen. Manchmal kommt es in Folge dessen sogar zur Kündigung des Kontos seitens der Bank.

Ohne ein Girokonto ist die Teilnahme am modernen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben heute fast unmöglich. Nach einer Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) aus dem Jahr 1995 haben sich die Kreditinstitute, die Girokonten führen, freiwillig verpflichtet, den Bürgern in einem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto bereitzuhalten. Ziel dieser Maßnahme soll die Möglichkeit für jeden Bürger sein, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Schätzungsweise 97 Prozent der Bevölkerung verfügen über ein Girokonto. Gleichwohl ist es eines der wesentlichen Ziele, das mit dem Kontopfändungsschutz verfolgt wird, die Zahl der aufgrund von Pfändungen ausgesprochenen Kontokündigungen zu reduzieren. Daneben sollen auch eine Vereinfachung des Pfändungsrechts und damit insgesamt eine größere materielle Gerechtigkeit erreicht werden.

Im Januar 2008 wurde dem Deutschen Bundestag ein Gesetzesentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes zur Beratung vorgelegt. Inhalt dieses Gesetzes ist die Einführung eines Pfändungsschutzkontos ("P-Konto"). Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages (985,15 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen). Um eine nachhaltige Lösung zu erreichen, müssen Bedenken aller Beteiligten ausgeräumt werden. In der derzeitigen Fassung ist die Interessenabwägung zwischen Gläubiger und Schuldner noch nicht perfekt gelöst. Vor allem bei den Fragen wie Übertragbarkeit der Freibeträge auf Folgemonate oder Überprüfung der Anzahl der P-Konten pro Person besteht noch Diskussionsbedarf.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich für eine Optimierung der Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft zum "Girokonto für Jedermann" ein. Gleichzeitig suchen wir in Abstimmung mit den beteiligten Ministerien, Verbraucherschützern und Vertretern der Kreditinstitute eine Lösung zur Verbesserung des Pfändungsschutzes, die praktikabel und unbürokratisch ist. Für eine solche, alle Beteiligten zufriedenstellende, Lösung werden wir uns auch weiterhin einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Cajus Caesar