Frage an Cajus Caesar von Carl F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Caesar,
die Parteien bestimmen, wer in die Aufsichtsgremien von lokalen öffentlichen Unternehmen entsendet wird. Sie bedienen sich dabei aus dem lokalen Reservoir der Parteimitglieder.
In Ihrer Eigenschaft als Abgeordneter (Gemeinderat, Kreistag, Bundestag) haben auch Sie sehr oft über solche Entsendungen von Parteifreunden entschieden.
Zu den Pflichten von Aufsichtsräten von Sparkassen, Stadtwerken etc. gehört es, die Berichte der Vorstände zu prüfen und danach Entscheidungen zu treffen. Der Besitz entsprechender Sachkenntnisse ist aber (nach mir gegebenen Auskünften von Lokalpolitikern) öfters nicht gegeben.
In diesen Zusammenhang bitte ich um Beantwortung von fünf Fragen und dabei zunächst um zweierlei:
die Fragen (sofern von mir so vorgegeben) mit "JA" oder "NEIN" oder mit "Kann ich nicht beantworten" zu beantworten und erst anschließend Kommentare hinzuzufügen und
mich nicht(!) zur Beantwortung in Ihre Sprechstunde zu bitten. Begründung: Ich möchte Differenzen bezüglich unterschiedlicher Wiedergabe von Gesprächsinhalten vermeiden.
Hier meine Fragen:
1) Wollen (auch Sie) den Wahlberechtigten Ihres Wahlkreises nicht transparent (Presse) machen, welche nachgewiesenen(!) Qualifikationen diejenigen besitzen, die Sie in Aufsichtsgremien entsendet haben / zukünftig entsenden?
ICH WILL NICHT TRANSPARENT MACHEN/ ICH WILL TRANSPARENT MACHEN/ Kann ich nicht beantworten.
2) Bitte nennen Sie konkret(!) die drei Ihrer Meinung nach wichtigsten Qualifikationen, welche diese Personen besitzen müssen, um den Aufgaben gewachsen zu sein.
3) Reicht es Ihrer Meinung nach, dass die Kandidaten eine eintägige Schulung beim Sparkassenverband (also bei dem später zu Beaufsichtigenden) besuchen?
JA / NEIN / Kann ich nicht beantworten.
4) Erfolgte jemals nach dieser Schulung eine Prüfung, welche(!) Kenntnisse tatsächlich vorhanden sind?
JA / NEIN / Kann ich nicht beantworten.
5) Welche Parteimitglieder nehmen diese Prüfung ab?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Finger,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch vom 20.05.2016. Gerne nehme ich auf Ihre Anfrage wie folgt Stellung:
1. Ich will transparent machen weil schon Transparenz gewährleistet ist dadurch, dass nicht ich persönlich entsende oder entsendet habe, sondern Gremien wie bspw. der Rat oder der Kreistag gewählte Mitglieder entsendet, die der Bürger gewählt hat und diese Daten veröffentlicht werden.
2. Zuverlässigkeit, Kompetenz, Wahrnehmung von Kontrollrechten.
3. Ja, da Mandatsträger vom Volk gewählt werden und Beschränkungen durch etwa Ausbildung, Berufsabschluss, Alter, Geschlecht usw. nicht vorgesehen sind. Und die Verfassung darauf setzt, dass der Bürger bei den Wahlen diejenigen wählt, die er für geeignet hält und die dann neben dem Mandat auch ihre Arbeit in Ausschüssen, Gremien und Verwaltungsräten leisten.
4. Nein, eine Prüfung ist nach unseren rechtlichen Rahmenbedingungen nicht vorgesehen.
5. Die Partei stellt lediglich die Kandidaten auf, der Bürger wählt. Mit der Annahme des Mandates verpflichtet sich derjenige sich an die rechtlichen Rahmenbedingungen der Verfassung und der entsprechenden Gremien und Verwaltungsräte zu halten.
Mit freundlichen Grüßen
Cajus Caesar