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Frage von Wibke J. •

Frage an Cajus Caesar von Wibke J. bezüglich Deutsche Einheit / Innerdeutsche Beziehungen (bis 1990)

„Die Teilhabe aller an Bildung und Ausbildung ist die zwingende Voraussetzung dafür, dass keine Begabung ungenutzt bleibt. Niemand darf zum Modernisierungsverlierer werden und keiner soll seine Talente verstecken müssen. Alle sollen ihre Leistungskraft und ihre Begabungen entfalten können, damit sich in Deutschland wieder mehr Wachstum, Wohlstand und Innovation entwickeln können.“

Herr Caesar,
ich zitiere einen Teil Ihrer Antwort auf die Frage nach der Jugendarbeitslosigkeit von Frau Dröge.
Mit dem zitierten stimme ich voll und ganz überein, allerdings frage ich mich als Student, wieso sie dann Studiengebühren in den Ländern erheben möchten und so die Bildung für „ärmere“ verschließen, da mit den Konzepten der Union keinerlei Ausgleich geschaffen wird!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Jesse,

gerne nehme ich zu dem von Ihnen angesprochenen Thema der Studiengebühren Stellung:

Deutschland braucht dringend eine bessere Finanzausstattung der Hochschulen, um im internationalen Wettbewerb der Lehr- und Forschungseinrichtungen zu vergleichbaren Bedingungen arbeiten zu können. Das Studiengebührenverbot hat ganz entscheidend dazu beigetragen, dass dringend notwendige Reformen im Hochschulbereich verhindert wurden. Es hat die Unterfinanzierung der Lehre mit verursacht. Nach Expertenmeinung fehlen den Hochschulen jährlich drei bis vier Milliarden Euro, davon allein eine Milliarde in der Lehre.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Januar 2005 entschieden, dass die Einführung von Studienbeiträgen künftig möglich ist. Die teilweise langjährigen Erfahrungen in anderen Ländern stellen zweifelsfrei unter Beweis, dass Studienbeiträge kein Hindernis für eine höhere Bildungsbeteiligung aller sozialen Schichten bis hin zum universitären Abschluss sind. Auch die Vermutung, dass Beiträge die Qualität der Bildung mindern, ist nicht belegbar. Studienbeiträge sind vielmehr geeignet, einen Qualitätswettbewerb in Gang zu setzen. Sie führen – das zeigen Beispiele in anderen Ländern – zu Verbesserungen in der Lehre, kürzeren Studienzeiten und höherem Studienerfolg.

Für die CDU/CSU ist selbstverständlich, dass Studienbeiträge sozial verträglich ausgestaltet sein müssen. Niemand, der zu einem Studium befähigt ist, darf sich allein aus finanziellen Gründen daran gehindert sehen. Die Einführung von Studienbeiträgen muss begleitet werden von einem leistungsfähigen Darlehens- und Stipendiensystem und einer umfassenden Diskussion über die Bildungsfinanzierung insgesamt.

Die finanziellen Möglichkeiten der Eltern dürfen nicht entscheidend für die Aufnahme eines Hochschulstudiums sein. Die CDU befürwortet eine Kombination von BAföG, Bildungssparen, Bildungsdarlehen und Entgelten bei einkommensabhängiger Darlehensrückzahlung sowie Freiplätzen für Begabte und Bedürftige. Dabei soll geprüft werden, wie das bisherige Vermögensbeteiligungsgesetz mit den beiden Säulen Bausparen und Produktivsparen um eine dritte Säule, das Bildungssparen, ergänzt werden kann. Ein leistungsabhängiges Stipendiensystem mit Unterstützung aus privaten Mitteln sollte diese Maßnahmen wirkungsvoll ergänzen. Im System der sozial- und leistungsorientierten Studienbeihilfen muss der Leistungsgedanke stärker berücksichtigt werden. Um die erheblichen Herausforderungen der Hochschulfinanzierung schultern zu können, müssen daneben bessere steuerpolitische Rahmenbedingungen zur Errichtung von Stiftungen geschaffen werden.

Die unionsgeführten Länder sind sich einig, dass die Einnahmen aus den Studienbeiträgen zweckgebunden in den Hochschulen für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen verwendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Cajus.J.Caesar, MdB