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Frage von Ruben N. •

Frage an Cajus Caesar von Ruben N. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Caesar,

aus geben Anlass möchte ich sie Fragen wann wir in Lippe die ersten Genmais bzw. erste Genrapsfelder haben.

Das ein Imker jetzt schon seine ganze Jahresernte bei der Müllverbrennungsanlage in Augsburg abgeben hat.

Das Verwaltungsgericht Augsburg stellte am 30. Mai fest, dass Honig mit Blütenpollen des gentechnisch veränderten Mais MON 810 nicht verkehrsfähig ist.

Meine nächste frage ist es überhaupt möglich eine Koexistenz zuschaffen damit die Verbraucher auch frei Wählen können.

In Kanada haben die es nicht geschafft, dort vermischen sich die Pflanzen.

MFG
Ruben Neufeld

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neufeld,

vielen Dank für Ihre Frage vom 25. September 2009.

Dass der Augsburger Imker seine Jahresernte bei der Müllverbrennungsanlage abgegeben hat, ist zu bedauern - vor allem weil diese Reaktion nicht auf die Gerichtsentscheidung zurückzuführen ist. Zum einen existiert eine Zulassung, die in Einzelfällen, wie zum Beispiel bei der Honigproduktion, gentechnisch veränderte Maispollen bis zu einem bestimmten Grenzwert für Lebensmittelproduktion zulässt. Zum anderen wurde gegen die Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts bereits Berufung eingelegt. Damit ist das Urteil zurzeit nicht rechtskräftig und die Imker können ihren Honig auch weiterhin verkaufen.

Wissenschaftliche Versuche haben gezeigt, dass ein Abstand von 50 m ausreicht, um den gesetzlichen Schwellenwert der genveränderten Pollenbelastung von 0,9 % einzuhalten. Gentechnisch veränderter Raps ist in Deutschland nicht zugelassen. Mit dem vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz festgelegten Abstand des gentechnisch veränderten Mais zum konventionell angebauten von 150 m ist der Sicherheitsabstand um den Faktor 3 erhöht worden und mit dem Abstand von 300 m zu Flächen mit Ökomais um den Sicherheitsfaktor 6. Insofern ist die Haftungsfrage weitgehend entschärft, da bei diesen Abständen ein unerwünschter Eintrag von gentechnisch veränderten Organismen nicht zu erwarten ist. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auch an die, unter der Rot-Grünen Regierung bestehende, Rechtslage, welche, wie auch in Kanada, keinen Sicherheitsabstand vorsah, verweisen. Dass der Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer sich für einen Sicherheitsabstand, der sogar über die Empfehlung der Wissenschaft hinausgeht, eingesetzt hat, betont die Interessen der Verbraucher.

Bienen sammeln Blütennektar, der dann im Honigmagen der Biene mit Hilfe körpereigener Enzyme zu Honig umgewandelt wird. Hinzukommt, dass die biologische Funktionsfähigkeit von Maispollen unter natürlichen Bedingungen im Allgemeinen innerhalb von 20 - 36 Stunden inaktiviert ist. Maisblüten bilden aber keinen Nektar und sind für Bienen daher nicht besonders attraktiv. Es kann aber doch sein, das Bienen gelegentlich zur Aufzucht von Larven und Jungbienen Pollen vom Mais sammeln. In sehr geringem Maße kann Pollen dann zufällig in Honig gelangen. In allen Untersuchungen ist der gefundene Anteil von Pollen aus gentechnisch verändertem Mais weit unter der Kennzeichnungspflicht. Es ist weiterhin darauf hinzuweisen, dass Deutschland bei Honig lediglich einen Selbstversorgungsgrad von 29 % (2004/05) hat und demnach große Mengen aus dem Ausland importiert werden. Der größte Exporteur ist dabei Argentinien, dort werden aber 18 Mio. ha mit gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Auch von Kanada kommt Honig zu uns, dort wird im großen Maße gentechnisch veränderter Raps angebaut.

Aufgrund der Komplexität des Themas würde ich vorschlagen, dieses mit Ihnen persönlich im Rahmen meiner Bürgersprechstunden zu besprechen. Auf meiner Homepage http://www.cajus-caesar.de/ können Sie sich über kommende Sprechstunden informieren und einen Termin vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen
Cajus Caesar MdB