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Cajus Caesar
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Frage von Helmut G. •

Frage an Cajus Caesar von Helmut G. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Caesar ,

die Wahlbeteiligungen bei den Wahlen zur Vollversammlung der IHKs haben teilweise ein bedenkliches Niveau erreicht: beispielsweise Berlin: 4,8 % ; München : 6,6 % ; Düsseldorf : 7,9 % oder Aachen : 8, 9 %.(Wahlbeteiligungen bei den einzelnen IHKs erfragt) Kann da noch von einer "demokratischen Legitimation" gesprochen werden? Kann eine IHK noch für sich beanspruchen, "das Gesamtinteresse der Wirtschaft" vertreten zu können?

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mit freundlichem Gruß

Helmut Gebske

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gebske,

vielen Dank für Ihre Frage vom 03. August 2008.

Leider gibt es kein einheitliches Datenmaterial über die Wahlbeteiligung zu IHK-Vollversammlungen. Die durchschnittliche Wahlbeteiligung liegt je nach Wahlgruppe bei ca.7 bis 40 %. Es handelt sich hierbei um Durchschnittswerte, die zwischen den Wahlgruppen, den unterschiedlichen Betriebgrößenklassen und den einzelnen Regionen und Wahlbezirken ganz erheblich variieren. Dabei ist die Wahlbeteiligung der Kleinst-, Gelegenheits- und Nebenerwerbsunternehmen, die einen erheblichen Teil der Wahlbeteiligten ausmachen, gering. Größere Unternehmen, sowie das Kreditgewerbe haben regelmäßig die höchsten Wahlbeteiligungen von teilweise bis zu 80 %.

Die Mitglieder der IHK-Vollversammlungen werden von den Kammerzugehörigen nach Maßgabe der, im IHK-Gesetz vorgesehenen, Selbstverwaltung gewählt. Die Kammerwahlen sind, wie auch bei allen anderen Selbstverwaltungskörperschaften, ein Akt der vom Gesetzgeber den Kammerzugehörigen zugewiesenen Partizipation an der Erfüllung der den IHK übertragenen Aufgaben. Die Beteiligung der Kammerzugehörigen an den Wahlen zu den IHK-Vollversammlungen ist daher keine Frage der demokratischen Legitimation, sondern der Ausübung von Partizipationsrechten.

Dennoch sind die einzelnen Regionalkammern bemüht die Unternehmen mehr für die Arbeit der IHK zu interessieren und die Wahlbeteiligung bei den Vollversammlungen zu steigern. So hat zum Beispiel die IHK Ulm als bundesweit dritte IHK neben der Briefwahl auch die Möglichkeit zur Online-Wahl angeboten. Über ein Drittel der Wähler haben hiervon Gebrauch gemacht. Die IHK geht davon aus, dass das Angebot der Online-Wahl auch zu der deutlichen Steigerung der Wahlbeteiligung mit beigetragen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Cajus Caesar, MdB