Frage an Cajus Caesar von Elisabeth B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Caesar,
mich würden folgende Fragen interessieren:
1) Als sich Israel aus dem Gazastreifen zurückgezogen hat, sollte nach meiner Erinnerung durch die EU sichergestellt werden, dass keine Waffen dorthin gelangen. Ist das so? Welche Maßnahmen werden und wurden dazu unternommen? Was unternimmt Deutschland in dieser Richtung?
2) Gibt es von Seiten Deutschlands eine wirksame Kontrolle darüber, dass Steuermittel, die direkt oder indirekt über EU oder internationale Organisationen in das Westjordanland oder den Gazastreifen fließen, direkt oder indirekt für terroristische Aktivitäten verwendet werden? Ich denke da beispielsweise an Waffenkäufe und militärische oder die finanzielle Alimentierung von Personen, die für die Tötung von Israelis verurteilt wurden, bzw. deren Familien über einfaches Sozialhilfeniveau hinaus?
3) Wie sorgt Deutschland dafür, dass die vom UN-Menschenrechtsrat abgelehnte Untersuchung von möglichen Kriegsverbrechen durch die Hamas und anderer militanter Gruppen im Gazastreifen über den nicht geleugneten Beschuss rein ziviler Ziele hinaus in irgendeiner Form untersucht und veröffentlicht werden? Das heißt, die Anlage militärischer Infrastruktur in Wohngebieten, die Verwendung von UN-Gebäuden und Krankenhäuser für militärische Aktivitäten, der Beschuss der eigenen Bevölkerung durch Raketen, die ihr Ziel Israel nicht erreicht haben? Was untersucht Deutschland in dieser Frage selbst, um z.B. auch eigene Maßnahmen, Forderungen etc. auf eine entsprechende Basis zu stellen?
5) Wie werden gemeinsame Projekte zwischen Muslimen und Juden in Deutschland, sei es durch Institutionen, Privatpersonen, Schulen oder Gemeinden (jüdische und muslimische meine ich jetzt) gefördert und bei Förderung gegebenenfalls die Wirkung dieser Projekte über längere Zeiträume evaluiert?
Mit Dank im Voraus
Und freundlichen Grüßen,
Elisabeth Bories
Sehr geehrte Frau Bories,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
In 2009 hat der UN-Menschenrechtsrat eine Untersuchungskommission zur Aufarbeitung der militärischen Auseinandersetzung 2008 zwischen der Hamas und Israel unter der Federführung des Südafrikaners Richard Goldstone in Auftrag gegeben, zu der es, wie im jüngsten Fall auch, in Folge des Raketenbeschusses Israels aus dem Gaza-Streifen gekommen ist. Dabei sollten die gegenseiteigen Vorwürfe von Kriegsverbrechen untersucht werden. Das Ergebnis der Untersuchungskommission lag mit dem sogenannten Goldstone-Bericht vor. Die Bundesrepublik hatte seiner Zeit die Vorlage des Berichts im UN-Sicherheitsrat mit dem Verweis auf eine zu Lasten Israels zu einseitige und fehlerhafte Vorgehensweise abgelehnt. Da der Goldstone-Bericht von der Bundesrepublik als fehlerhaft und einseitig moniert wurde, sehe ich keine Veranlassung dafür, dessen Ergebnisse gesondert von deutscher Seite aus zu veröffentlichen, zumal der Bericht im Internet frei verfügbar ist. Ich sehe zudem keinerlei völkerrechtliche Handhabe dafür, eine gesonderte Untersuchung durch die Bundesrepublik zu den Vorgängen zu veranlassen.
Die Bundesregierung hatte in der vergangenen Woche gemeinsam mit Großbritannien und Frankreich angeboten, dass wir uns in einer EU-Mission an der Überwachung zur Eindämmung des Waffenschmuggels an der Grenze zu Ägypten beteiligen könnten. Vorbild könnte die von Ende 2005 bis Sommer 2007 aufgenommene Kontrolltätigkeit der EU im Rahmen der EU-Mission EU BAM Rafah (European Union Border Assistance Mission at the Rafah Crossing Piont) sein. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass dabei zwar der Grenzverkehr überwacht werden kann, die Anlage etwaiger Schmugglertunnel bei einer solchen Polizei-Mission jedoch kaum zu verhindern ist. Dem vorzubeugen, ist weiterhin legitime Aufgabe der israelischen Sicherheitskräfte.
Ob und inwieweit EU-Hilfen für die Unterstützung terroristischer Strukturen missbraucht werden, vermag ich an dieser Stelle nicht zu sagen. Die EU-Hilfen wurden in der Vergangenheit an die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) gezahlt für die Unterstützung der Infrastruktur. Der Bundesrechnungshof hat im vergangenen Jahr diese Mittelvergabe bemängelt. Hintergrund ist, dass die ausgezahlten Gelder Beamten der PA zukommen, die ihren Dienst aufgrund der vorherrschenden Hamas im Gazastreifen seit geraumer Zeit nicht mehr nachgehen konnten. Viele der betroffenen Beamten sind aufgrund des Putsches durch die Hamas mittlerweile ins Westjordanland umgesiedelt, um dort wieder für die PA zu arbeiten.
In der Bundesrepublik wird der interreligiöse Dialog zum einen durch das Bundesministerium des Innern mit jährlich einer Million Euro gefördert, mit der die Arbeit einer ganzen Reihe von Vereinen in Deutschland unterstützt wird. Zum anderen findet die Förderung des interreligiösen Dialogs aber vor allem durch den Jungendaustausch statt. Hierbei werden im Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Mittel von bis zu 148 Millionen Euro für die Programme des Kinder- und Jugendplans des Bundes ausgegeben. Gefördert werden hierbei allerdings nicht Organisationen und Vereine, sondern lediglich der Jugendaustausch. Da es sich um Haushaltsmittel handelt, ist neben den Ministeriumsinternen Monitoring- und Evaluationsinstanzen auch hier wieder der Bundesrechnungshof das zuständige Gremium, um über die adäquate Verausgabung der Mittel zu wachen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Cajus Caesar