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Frage von Werner B. •

Frage an Cajus Caesar von Werner B.

Sehr geehrter Herr Caesar,

die Empfehlung, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten zu orientieren, ist mir bekannt. Aber leider beantworten Sie nicht die für mich wichtige Frage: Warum werden die Erhöhungen in Zukunft nicht ebenso an die Besoldungserhöhungen der Richter gekoppelt wie die jetzt beschlossenen Diäten? Mit der Kopplung an die Bruttomoantsverdienste ist diese "Orientierung" nicht mehr gewährleistet. Was die Altersversorgung betrifft, gehörte dies nicht zu meinen Fragen. Müssen Politiker immer Nichtgefragtes beantworten und bei den gestellten Fragen weghören?

Mit freundlichen Grüßen
Werner Berg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Berg,

bei der Koppelung der Besoldungserhöhung von Abgeordneten an dem Bruttomonatsverdienst hat sich die Bundesregierung an dem Nominalindex des Statistischen Bundesamtes orientiert. Dieser jederzeit einsehbare Index beschreibt die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste von 89 Prozent der Erwerbstätigen. Folglich ist mit dieser Koppelung weder eine Bevorteilung noch eine Benachteiligung geschaffen worden. Die aus dem Index errechnete künftige Anpassungen der Abgeordnetenentschädigungen schafft vielmehr größere Fairness, Nachvollziehbarkeit und Transparenz.

Ich verbleibe mit den besten Grüßen
Cajus Caesar