Frage an Cajus Caesar von Daniela S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Caesar,
wie denken Sie und Ihre Partei über die Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmißbrauch und gedenken Sie (bzw. Ihre Partei), diesbezgl. etwas zu verändern? Wenn ja, was?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Sommer,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmißbrauch.
Die von CDU und CSU geführte Bundesregierung hat bereits mit dem Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) den Schutz von Missbrauchsopfern verbessert und den Beginn der Verjährungsfrist auf das 21. Lebensjahr verlegt sowie die Rechtsstellung traumatisierter Opfer im Strafverfahren u. a. durch Ausweitung der Vernehmung unter Ausschluss der Öffentlichkeit gestärkt.
Wir von der Union und auch ich persönlich wollen Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung besser vor Missbrauch schützen. Wir wollen die Fristen für die Verjährung von Missbrauchsdelikten ausdehnen, damit solches Unrecht länger geahndet werden kann. Damit stärken wir die Rechte der Opfer von sexuellem Missbrauch weiter.
Auch Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten sind notwendig, damit bei der Verfolgung von schweren Straftaten auf Anordnung eines Ermittlungsrichters oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ein Datenzugriff erfolgen kann. Manche Straftaten, wie etwa die Verbreitung von Kinderpornographie im Netz, lassen sich nur darüber aufklären.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen,
Cajus Caesar MdB