Frage an Cajus Caesar von Carl F. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Caesar,
Zur Frage der Diäten der Abgeordneten des Bundestags teilen Sie per 07.07.2011 per Abgeordnetenwatch mit:
"Nach geltendem Recht orientiert sich deshalb die Entschädigungshöhe der Abgeordneten, die Wahlkreise mit 160.000 bis 250.000 Wahlberechtigten vertreten, an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Städte.
Als vergleichbar wird auch die Besoldung von Richtern auf der Bundesebene angesehen (ab 1. August ohne Sonderzuwendungsanteil: 8.323 Euro)".
Zwei Fragen hierzu (mit der ausdrücklichen Bitte zunächst die Fragen zu beantworten und erst danach -falls erforderlich- Kommentare hinzuzufügen):
1) Sind die Bundestagsabgeordneten in irgendeiner Form beteiligt, wenn entschieden wird über die Gehälter von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Städte?
Bitte antworten sie kurz mit Ja oder Nein oder "weiß ich nicht" oder "kann ich nicht beantworten".
2) Sind die Bundestagsabgeordneten in iregendeiner Form beteiligt, wenn entschieden wird über die Besoldung von Richtern auf der Bundesebene?
Bitte antworten sie kurz mit Ja oder Nein oder "weiß ich nicht" oder "kann ich nicht beantworten".
Mit Dank im Voraus
C. Finger
Sehr geehrter Herr Finger,
die Antwort auf Ihre Frage 1) lautet: nein;
die Antwort auf Ihre Frage 2) lautet: ja.
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Beste Grüße
Cajus Caesar