Frage an Cajus Caesar von Jan L. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Herr Cajus Julius Ceasar
Ich bin von der Fachschule Agar aus Lüneburg.
Wir behandeln gerade im Unterricht das Thema die Biogasanlag und ich habe nun ein paar Fragen an Sie.
Wie weit haben sich die Gesetzte für Biogasanlagen in den letzten 10 Jahren verändert und wieso?
Wie lange werden Biogasanlagen noch bezuschusst und wäre es abzusehen das die Subventionen ganz eingestellt wird?
Wie viel Biogasanlagen darf es in Deutschland überhaupt geben kommt bald ein Limit?
Wo sehen Sie die Vor-Nachteile der Biogasanlagen?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Langhans
Sehr geehrter Herr Langhans,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Biogasanlagen. Gerne beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen:
1. Vor dem Hintergrund des angestrebten Ausbaus von Erneuerbaren Energien hat die unionsgeführte Bundesregierung in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung von Bau, Einrichtung und Erneuerung der Biogasanlagen umgesetzt. Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde eine entsprechende Förderung sowohl für die Einspeisung als auch für den Bau oder Erneuerung solcher Anlagen verankert. Insbesondere im Rahmen der letzten Novellierung wurden neue Anreize für die kleineren Anlagen im ländlichen Raum geschaffen. Diese Maßnahmen dienen dem Ziel der Bundesregierung, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 mehr als zu verdoppeln. Die zunehmende Nutzung von Biogas spielt hierzulande eine wichtige Rolle, weil sie die Energieversorgung und die Wertschöpfung vor Ort ermöglicht und zur Steigerung der Einnahmen insbesondere im ländlichen Raum beiträgt.
Die Wirksamkeit unserer Maßnahmen spiegelt sich auch in der Zuwachszahl der Biogasanlagen wider. Die Zahl der Biogasanlagen ist im letzten Jahrzehnt massiv gewachsen. Im Jahr 2000 waren deutschlandweit lediglich rund 1000 Anlagen zu verzeichnen. Heute haben wir bereits über 7000 Anlagen, die über eine installierte elektrische Leistung von rund 3000 MW verfügen.
2. Die aktuellen Förderungs- und Vergütungsbedingungen sind im Rahmen der letzten EEG-Novelle (EEG 2012) geregelt. Sie gilt als der aktuelle Rechtsrahmen für die Subventionierung von Biogasanlagen. Mögliche Änderungen können im Rahmen der nächsten Novellierung umgesetzt werden. Eine weiterreichende Förderungsanpassung hängt von der zukünftigen Entwicklung der Biogasbranche ab.
3. Ein festgelegtes Limit für die Zahl der Biogasanlagen ist in Deutschland nicht vorgesehen. Zu beachten ist dennoch, dass die langfristige Gestaltung verschiedener Erzeugungsquellen im Bereich der Erneuerbaren Energien ausgewogen verläuft.
4.Die Energie aus Biogas bringt viele Vorteile mit sich. Neben einer sauberen, umweltfreundlichen Energieerzeugung werden in dieser Branche zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen – derzeit sind mehr als 40.000 Menschen in der Biogasbranche beschäftigt. Zudem wird insbesondere mit Hilfe von kleineren Anlagen eine dezentrale Energieversorgung in den ländlichen Räumen gefördert, was auch unseren Landwirten und kleineren Betrieben vor Ort zu Gute kommt.
Als eine mögliche Gefahr besteht beim großflächigen Anbau von Mais, weil dies längerfristig zur Verbreitung von Monokulturen führen könnte. Allerdings ist an dieser Stelle anzumerken, dass tatsächlich 28 Prozent des Maisanbaus für die Herstellung von Biogas verwendet werden. Die restlichen 72 Prozent dienen als Futter oder finden anderweitige landwirtschaftliche Anwendung. Um einer unproportionierten Nutzung von Mais bei der Erzeugung von Biogas bereits jetzt entgegenzutreten, wurde im Rahmen von EEG 2012 eine Nutzungsbegrenzung für Mais, Getreidekorn und Lieschkolbenschrot auf 60 Prozent eingeführt.