Frage an Cajus Caesar von J. B. bezüglich Finanzen
Guten Tag,
wie ist es zu rechtfertigen, das sich die Abgeordneten eine Erhöhung von knapp 8% genehmigen? Ich selbst arbeite als leitenden Angestellter in einer Druckerei und habe nach dem Austritt der Geschäftsführer aus dem Arbeitgeberverband keine Gehaltserhöhung mehr erhalten, das heißt 6 Jahre ohne Gehaltserhöhung, dazu werden Mehrstunden nur unzureichend vergütet, höchstens in Freizeit, natürlich ohne Zuschläge. Viele andere Arbeitnehmer mussten auf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld verzichten..... und es wird auch zur gängigen Praxis für Gehaltserhöhungen die Vergütung von Mehrstunden zu streichen... Das ist kein Einzelfall sondern die gängige Praxis!! Selbstverantwortung der Bürger wird verlangt, das heißt nichts anderes wie selbst Verantwortung zu übernehmen udn zwar für Dinge die sonst durch Steuermittel verauslagt wurden. Wo bleibt die Selbstverantwortung der Mitglieder des Deutschen Bundestages? Die Mehrkosten betragen ca. 2,9 Mio Euro im Jahr!! Wie ist das moralisch zu verantworten?? In den Medien wird bekannt gegeben, dass jedes vierte Kind kein Essen mit zur Schule bekommt... wievielen bedürftigen Kindern für diese 2,9 Mio. Euro täglich eine kleine Mahlzeit in Kindergärten und Schulen ermöglicht werden könnte. Ich bitte Sie mir den Sachverhalt bitte einmal zu erklären. Und bitte keine üblichen Flosken in denen es um eine allgemeine Preissteigerung der Lebenshaltungskosten geht, denn die hat jeder Bürgen auch zu tragen und die Bürger erhalten keine Einkommenserhöhung von ca. 8% innerhalb 2 Jahren! Wo bleibt in so einer weitreichenden Entscheidung die Meinung und die Billigung, Befragung der Bürger????? Wie wollen Sie einem Hartz4 Empfänger oder einem Rentner der am Existensminimum lebt eine solche Erhöhung vermitteln??? Ein Gedanke von mir ist der Griff in die Kasse des eingesetzten Geschäftsführeres... und der wenigere Umsatz wird dann durch Gehaltskürzungen, oder Wegfall von Leistungen der anderen Beschäftigten wieder weg gemacht....
J.B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, Sie über die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.
Nach dem Grundgesetz haben die Mitglieder des Deutschen Bundestages einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, welche die Unabhängigkeit der parlamentarischen Arbeit sichern soll. Die Höhe der Entschädigung – so hat das Bundesverfassungsgericht in seinem grundlegenden Diätenurteil aus dem Jahr 1975 ausgeführt – muss vom Gesetzgeber unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung des Amtes, der mit ihm verbundenen Verantwortung und auch Belastung sowie der Gewährleistung der unabhängigen Ausübung des Mandates, festgesetzt werden.
Nach geltendem Recht orientiert sich deshalb die Entschädigungshöhe der Abgeordneten, die Wahlkreise mit 160.000 bis 250.000 Wahlberechtigten vertreten, an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Städte. Als vergleichbar wird auch die Besoldung von Richtern auf der Bundesebene angesehen (ab 1. August ohne Sonderzuwendungsanteil: 8.323 Euro).
Im Lichte der wirtschaftlichen Entwicklung haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Auch in diesem Jahr bleiben die Diäten unverändert. Demnach wurden die gesetzlich festgelegten Vorgaben bis heute nicht erreicht. Noch zu Beginn der 17. Wahlperiode, das heißt im Jahr 2009, lag die Abgeordnetenentschädigung um 6 Prozent unter den vorgegebenen Bezugsgrößen. Auch die jetzt geplante Anhebung in zwei Schritten (3,8 Prozent zum 1.1.2012 sowie 3,7 Prozent zum 1.1.2013) führt nicht dazu, dass dieser Referenzwert erreicht wird.
Derzeit erhalten die Mitglieder des Deutschen Bundestages eine monatliche Diät von 7.668 Euro, die – wie alle anderen Einkommen auch – versteuert werden muss. Darüber hinaus erhalten die Abgeordneten keine Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder ein zusätzliches Monatsgehalt). Entgegen der gängigen Annahme sind die Diäten in den letzten Jahrzehnten gegenüber anderen Einkommen auch nicht überproportional gestiegen, sondern hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgeblieben. Die Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien sind ebenfalls der Bestandteil des Anspruchs auf angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz. Ferner ist zu erwähnen, dass die Ausübung der Abgeordnetentätigkeit mit einem erheblichen Zeitumfang verbunden ist. In meinem Fall beträgt die Ausübung der Abgeordnetentätigkeit durchschnittlich 70 Wochenstunden.
Seit dem Inkrafttreten des Abgeordnetengesetzes im Jahr 1977 liegt im langjährigen Mittel die durchschnittliche prozentuale Steigerung der Diäten unter der Beamtenbezüge, der Gehälter im öffentlichen Dienst sowie der Bruttolöhne. Angesichts dieser Entwicklung ist eine Anhebung der Entschädigung möglich und vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung auch vertretbar.
Ich hoffe, mit meinen Ausführungen zur Klärung Ihres Anliegens beigetragen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Cajus Caesar MdB