Frage an Cajus Caesar von Anke S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehertr Herr Caesar,
ich habe nach langjähriger Arbeitslosigkeit über eine Ich-AG wieder einen festen Job bekommen. Jetzt mache ich mir Sorgen, dass ich diesen wieder verliere. Da ich den Versprechungen aller Parteien nicht mehr glaube, verlasse ich mich nur noch auf die unabhängige Presse. Diesen Text habe ich einer Zeitung gelesen. Könnten Sie bitte Stellung zu den einzelnen Punkten nehmen? Danke
Dürftige Konzepte gegen die Arbeitslosigkeit / SZ 09.09.2005
Für gerechte und wirksame Mittel gegen Deutschlands Dauerproblem fehlt den Parteien der Mut
Von Jonas Viering
Die Arbeitslosigkeit ist das drängende Problem unserer Zeit - die Lösungsangebote aller Parteien sind aber dürftig.
Die Union setzt auf, so nennt sie es, die Entfesselung des Arbeitsmarktes. Der Glaube an die Wunderwirkung der Deregulierung aber ähnelt immer mehr dem in den 70er Jahren herrschenden, irrigen Steuerungs-Optimismus. Wenn die Union per Gesetz das betriebliche Abweichen von Flächentarifen erlauben will, verkennt sie, wie flexibel diese längst sind. Zudem können Unternehmen jederzeit aus dem angeblichen Zwangssystem austreten. Die geplanten Eingriffe sind also nicht nötig.
Mehr Jobs erhofft sich die Union zweitens durch das Zurückdrängen des Kündigungsschutzes. Wenn die Arbeitgeber jemanden leichter loswerden, stellen sie auch leichter ein, so das Kalkül. Die Gewerkschaften befürchten Willkür. Dies ist eine ideologisierte Debatte, von beiden Seiten. Untersuchungen zu Änderungen des Kündigungsschutzes zeigen, dass sie Einstellungen und Entlassungen kaum beeinflusst haben. Nun fühlen sich aber Kleinunternehmer durch den Kündigungsschutz dennoch unter Druck. Deshalb sollte man sie tatsächlich in größerem Maße als bisher vom Kündigungsschutz freistellen. Dies schafft nicht viel mehr Jobs, aber es kann dafür sorgen, dass der Wechsel aus Arbeitslosigkeit in Arbeit und umgekehrt zunimmt. Die fatale Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit bekäme Risse. Das Unions-Modell aber,
Sehr geehrte Frau Schmidt,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Gerne nehme ich zu den Themen Arbeitsmarktpolitik, Kündigungsschutz, Betriebliche Bündnisse für Arbeit sowie Mittelstandspolitik Stellung.
In Deutschland sind in den letzten drei Jahren rund 1,5 Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren gegangen. Täglich über 1.000! Das raubt vielen Menschen und ihren Familien Lebensgrundlage und Perspektive. Es ruiniert die Staatsfinanzen und die sozialen Sicherungssysteme. Deshalb ist unser wichtigstes Ziel: Arbeit schaffen. Denn: Sozial ist, was Arbeit schafft.
Wir werden daher auch die schlampige und überhebliche Umsetzung der Hartz IV Reform durch die Bundesregierung korrigieren und optimieren. Hartz IV bereitet Bund, Ländern und Kommunen erhebliche Probleme und verursacht enorme Mehrkosten. Wir werden vor allem die Organisationsstruktur überprüfen und allen Kommunen die Option einräumen, diese Aufgabe wahrzunehmen. Wir werden für die Länder Experimentierklauseln schaffen, damit regionale Gegebenheiten besser berücksichtigt werden können.
Gleichzeitig wollen wir, dass die Menschen im ersten Arbeitsmarkt Arbeitsplätze haben. Deshalb steht die Sicherung und der Ausbau der Arbeitsplätze in Deutschland ganz oben auf unserer Agenda. Wir wollen dazu zum einen ein Kombi-Lohn-Modell einführen, das sowohl die Aufnahme einfacher Arbeiten durch eine ausgewogene Kombination aus Arbeitslohn und Sozialleistung lohnend macht, als auch die Betriebe in die Lage versetzt, zusätzliche Arbeitsplätze für einfache Tätigkeiten neu zu schaffen.
Daneben kommen alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auf den Prüfstand. Was sich als unwirksam und ineffizient erweist, wird abgeschafft; was in Arbeit führt, wird weitergeführt.
Des Weiteren senken wir den Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung ab 01.01.2006 um 2 Prozentpunkte von 6,5 % auf 4,5 %. Im Gegenzug erhöhen wir die Mehrwertsteuer ab 01.01.2006 um 2 Prozentpunkte von 16 % auf 18 % und führen strukturelle Veränderungen in der Bundesagentur für Arbeit mit entsprechenden Einsparungen durch.
Ferner sichern CDU und CSU betriebliche Beschäftigungsbündnisse rechtlich ab. Vorfahrt für Arbeit und Beschäftigungssicherung heißt auch, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine schnellere Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Wenn Arbeitgeber und Belegschaft erst dann betriebliche Bündnisse zur Rettung von Betriebsstandorten und Arbeitsplätzen schließen können, wenn bereits der Konkurs bevorsteht oder Abwanderungspläne konkret werden, ist es vielfach zu spät. Betriebliche Bündnisse müssen geschlossen werden, solange der Betrieb noch die Kraft hat, im Wettbewerb in die Offensive zu gehen. Deshalb werden wir für betriebliche Bündnisse für Arbeit eine rechtliche Grundlage schaffen.
Wir werden deshalb das Günstigkeitsprinzip im Tarifvertragsgesetz dahingehend ergänzen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber abweichend von einem Tarifvertrag einzelvertragliche Vereinbarungen schließen können, wenn dies der Beschäftigungssicherung oder dem Beschäftigungsaufbau dient. Als günstiger gilt dabei eine abweichende Vereinbarung, wenn die Zustimmung des Betriebsrats und von 2/3 der Belegschaft vorliegt.
Wir werden im Betriebsverfassungsgesetz eine Vorschrift einfügen, die Abweichungen vom Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und zum Beschäftigungsaufbau während der Laufzeit des Tarifvertrages auch per Betriebsvereinbarung zulässt. Auch hier müssen der Betriebsrat und 2/3 der Belegschaft zustimmen.* *
Diese und andere Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes werden insgesamt eingebettet in eine Wirtschaftspolitik aus einem Guss. Alle Politikfelder müssen wieder ineinander greifen und sich gegenseitig ergänzen. Mit dieser umfassenden Politik schaffen wir die Voraussetzung für mehr Wachstum, mehr Arbeit und damit auch wieder mehr Wohlstand in unserem Land.
<>Darüber hinaus sehen wir verschiedene Maßnahmen für den Mittelstand vor:
Wir entlasten Betriebe bis 20 Mitarbeiter gezielt von zahlreichen Vorschriften. Dazu gehört die Überprüfung von Schwellenwerten ebenso wie von Buchführungs- und Statistikpflichten. Wir stellen Existenzgründer von Statistikpflichten frei. Vollstatistiken werden wir weitestgehend abschaffen und durch repräsentative Stichproben ersetzen.
Wir bauen überzogene bundesrechtliche Standards ab. Wir begrenzen die Verpflichtung der Betriebe zur Bestellung von Beauftragten auf das notwendige Maß und führen Nachweis- und Dokumentationspflichten zurück.
<>Nun zum Thema Kündigungsschutz, der im Gesamtzusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen zu betrachten ist.
Die CDU vertritt die grundsätzliche Auffassung, dass das Kündigungsschutzrecht ein wichtiger Baustein der Sozialen Marktwirtschaft ist. Es muss aber sichergestellt bleiben, dass sich das Kündigungsschutzrecht nicht gegen die Interessen der Arbeit suchenden Menschen und gegen das Interesse an der Fortführung von Betrieben richtet.
Die CDU plant daher, das Kündigungsschutzrecht so zu ändern, dass der gegenwärtig zu beobachtende Trend in den Unternehmen aufgelöst wird, eher Mehrarbeit anzuordnen als Neueinstellungen vorzunehmen:
* Wer Arbeit hat, behält seinen bisherigen Kündigungsschutz.
* Wer Arbeit sucht, erhält neue Chancen: Für Neueinstellungen wird das Kündigungsschutzgesetz in Betrieben bis zu 20 Beschäftigten ausgesetzt.
* In anderen Betrieben wird der Kündigungsschutz für Neueinstellungen erst nach zwei Jahren wirksam.
* Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages kann gegen Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung vereinbart werden, deren Mindesthöhe gesetzlich festgelegt wird.
<>Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Cajus J. Caesar, MdB