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Frage von Markert, A. •

Frage an Cajus Caesar von Markert, A. bezüglich Gesundheit

Sieht das Modell der CDU zur Stabilisierung der GKV eine Ausweitung der Bemessungsgrundlage auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Markert,

herzlichen Dank für Ihre Frage, zu der ich gerne Stellung nehme.

Heute wird die Sozialversicherung über die Kostenbelastung von Arbeitsplätzen finanziert. Das vernichtet Arbeitsplätze, weil jede Kostensteigerung Arbeit teurer macht. Deshalb wollen wir bei der Reform der sozialen Sicherungssysteme die Lohnnebenkosten reduzieren. Wir werden bereits zum 1. Januar 2006 die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 2 Prozent auf 4,5 Prozent reduzieren. Zudem wollen wir in der gesetzlichen Krankenversicherung ein stabiles Finanzfundament schaffen. Denn die einseitige Anbindung der Einnahmen an Löhne, Gehälter und Renten führt gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit zu einer Erosion der Einnahmebasis. Und schließlich müssen wir die gesetzliche Krankenversicherung mit Blick auf die demografische Entwicklung zukunftsfest ausgestalten.
Den genannten Zielen dient die von CDU und CSU vereinbarte solidarische Gesundheitsprämie. Die Krankenkassen erhalten für jeden erwachsenen Versicherten eine Gesundheitsprämie als Kostenbeitrag. Diese wird gespeist aus der persönlichen Prämie jedes Versicherten und aus einer Arbeitgeberprämie.
Die von SPD und Grünen propagierte Bürgerversicherung ist keine geeignete Alternative zur solidarischen Gesundheitsprämie. Die Bürgerversicherung belastet die Versicherten mit Abgaben auf weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung und Verpachtung, behält die beschäftigungsfeindliche Wirkung der heutigen GKV bei, biegt in den Weg zur Einheitskasse ein und braucht bis zur vollen Funktionsfähigkeit über 30 Jahre, weil alte Rechtspositionen der Privatversicherten Vertrauensschutz genießen.
Außerdem senken wir den Eingangsteuersatz auf 12 Prozent und den Spitzensteuersatz auf 39 Prozent. Hierdurch erfahren auch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Regel eine grundsätzliche steuerliche Entlastung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Cajus J. Caesar, MdB