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Frage von Heinz-Adolf B. •

Frage an Cajus Caesar von Heinz-Adolf B. bezüglich Finanzen

Viele Großbanken bzw. Geldinstitute zahlen an ihre Manager exorbitante Gehälter und Provisionen, auch solche Banke, die durch Staatshilfen am Leben erhalten werden (müssen). Es ist nicht zu verstehen, warum die Gewährung von Staatshilfen nicht auch von der Reduzierung dieser Gehälter/Provisionen abhängig gemacht wird.
Die Berufung auf bestehende Verträge kann wohl nicht akzeptiert werden. Denn ohne diese Staatshilfen wären diese Banken pleite und die Manager gingen völlig leer aus (abgesehen von Ansprüchen nach dem Insolvenzrecht).
Wie stehen Sie persönlich bzw. speziell Ihre Partei zu diesem Problem?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bokel,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich mit Interesse gelesen habe. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr und werde Ihnen meine Meinung hierzu darlegen:

Die unangemessen hohen Gehälter sowie die Boni, die Banken an ihre Manager auszahlen, sind in den vergangenen Wochen wieder Thema der öffentlichen Diskussion geworden. Schließlich haben kurzfristig ausgerichtete Vergütungsinstrumente fehlerhafte Verhaltensanreize befördert, das nachhaltige Wachstum von Unternehmen gefährdet und zum Eingehen unverantwortlicher Risiken verleitet. Den Versuch, wieder die alten Verhältnisse vor der Krise herbeizuführen, kann und will die Union nicht gut heißen. Bonuszahlungen sind schließlich nur dann gerechtfertigt, wenn ein Unternehmen Erfolg hat.

Mit dem Mitte Juni dieses Jahres im Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung haben wir einen wichtigen Schritt vollzogen, um eine gesetzliche Grundlage sowohl bei den nachhaltigen Gehältern als auch bei den Boni einiger Banken zu etablieren. Mit dem Gesetz werden Aufsichtsräten, welche die Gehälter der Vorstände festlegen, Regeln an die Hand gegeben, die bei der Vergütung des Vorstands zu beachten sind. Gleichzeitig erhöht die Bundesregierung mit dem Gesetz die Transparenz der Vergütungsfestlegung und stärkt die Kontrollmöglichkeit der Aktionäre und der Öffentlichkeit. Zudem ist vorgesehen, dass in Zukunft bei der Festlegung von Managergehältern langfristige Komponenten, wie der durchschnittliche Jahresgewinn über mehrere Jahre, zu berücksichtigen sind und Aktienoptionen, die zum Teil ein wesentlicher Bestandteil von Managergehältern sind, nicht bereits, wie zurzeit, nach zwei Jahren, sondern erst nach vier Jahren eingelöst werden können. Die Möglichkeiten für den Aufsichtsrat bei schlechter wirtschaftlicher Entwicklung Managergehälter zu kürzen, werden erleichtert und die Transparenzanforderungen an Managergehälter verbessert. Außerdem soll in Zukunft der gesamte Aufsichtsrat über Managergehälter entscheiden und nicht, wie heute in vielen Aktiengesellschaften üblich, nur ein kleiner Ausschuss.

Dennoch sollte die Höhe von Abfindungen nicht per Gesetz begrenzt werden. In dem Fall darf der Staat nur bei den Firmen eingreifen, die staatliche Hilfe bekommen.

Mit dem Mitte Oktober vergangenen Jahres verabschiedeten Finanzmarktstabilisierungsgesetzes haben wir entsprechende Grundsätze in einer Verordnung aufgestellt. Neben der Berechnung marktüblicher Gebühren soll dies dadurch erreicht werden, dass eine staatliche Unterstützung nach eingehender Prüfung der Antragsunterlagen nur solchen Instituten gewährt wird, die sich zu einer soliden und umsichtigen Geschäftspolitik verpflichten. Dabei wirkt der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin), der mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz ins Leben gerufen wurde, auf die langfristige Tragfähigkeit der Finanzinstitute und ihrer Geschäftsmodelle hin. Daneben ist die Gewährung von Leistungen des SoFFin mit bestimmten Auflagen verbunden, die eine weitere Begrenzung der mit der Geschäftstätigkeit von Finanzinstituten verbundenen Risiken und letztendlich die Minimierung der potenziellen Belastung für den Steuerzahler bewirken sollen. Um so weitergehender die Unterstützungsmaßnahmen des SoFFin sind, um so tiefergreifender sind die Auflagen, die das Institut zu erfüllen hat. Während bei Garantien, die die Mehrzahl der Institute (vor allem die Landesbanken) beim SoFFin bislang in Anspruch genommen haben, „lediglich“ eine solide Geschäftspolitik und ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell gefordert wird, müssen die Vergütungssysteme bei Banken wie die Commerzbank, die auch Eigenkapital, also eine tatsächliche Beteiligung des SoFFin an dem Unternehmen erhalten, angepasst werden.

Die Gesamtvergütung von Mitarbeitern ist auf ein angemessenes Maß zu beschränken. Bei Geschäftsleitern und Managern gilt eine monetäre Vergütung über 500.000 Euro pro Jahr als unangemessen und ist gesetzlich nicht gestattet. Während der Laufzeit der Stabilisierungshilfen dürfen keine Boni oder freiwilligen Gehaltsbestandteile gezahlt werden, es sei denn dass diese ein niedriges Festgehalt kompensieren und die Gesamtvergütung angemessen ist. Dabei ist von den Banken, die Eigenkapital von dem SoFFin aufgenommen haben, zu beachten, dass Erfolgsziele und erfolgsabhängige Vergütungen nicht nachträglich zu Lasten des Unternehmens geändert werden dürfen.

Für mich persönlich steht fest: auch zukünftig dürfen variable Vertragsbestandteile nur an einem langfristigen und nachhaltigen Erfolg ausgerichtet sein. Mit dem Vorstandsvergütungsgesetz und dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurden hierzu wichtige Grundlagen gesetzt. Somit wurden Banken und Unternehmen dazu verpflichtet, diese Ideen umzusetzen. Schließlich gilt es, das Erfolgsmodell unserer Wirtschaftsordnung, die soziale Marktwirtschaft, auf stabilem Grund zu halten, um erfolgreich die Finanz- und Wirtschaftskrise zu überwinden.

Mit freundlichen Grüßen
Cajus Caesar