Frage an Cajus Caesar von Tilman K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Guten Tag,
welche Gründe könnten vorliegen, daß Radfahrer, Reiter, Wanderer (....) nach Maßgabe des neuen Bundesnaturschutzegesetzes (Entwurf) auf Wirtschaftswegen nunmehr zwar
a) mit aus der Natur resultierenden Gefahren rechnen müssen, aber
b) nach wie vor aber nicht gesetzlich gesichert ist, daß sie auch mit aus der zweckbindungskonformen Wegenutzung (Landwirtschaft, Forst....) resultierenden Gefahren rechnen müssen?
Mit dieser Frage wende mich an Sie in Ihrer Eigenschaft als Ordentliches Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und gleichzeitig Stv. Mitglied des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz .
Die unter "a" angeführte Passage ist neu im BNatSchG (Anregung der Sportverbände bzw. Kuratorium Sport und Natur)und ein Sicherheitsgewinn v.a. für den Forst. Der unter "b" angesprochene Mangel geht wie bisher zu Lasten der rechtssicherheit von Forst und Landwirtschaft gleichermaßen.
Insbesondere der Deutsche Bauernverband wehrt sich dennoch vehement gegen Anregungen, er möge sich für die Behebung des in "b" beschriebenen Mangels einsetzen. Denn, und das ist auch die Meinung in vielen Kreisbauernverbänden, so wären die Landbewirtschafter auf der sichereren Seite, wenn z.B. Radfahrer während der Rübenernte im Matsch ausrutschten etc. Die Grenzen findet dieser Haftungsausschluß in nicht erkennbaren Gefahren (z.B. Tretminen auf militärischen Konversionsflächen) und dann, wenn auch der zweckbindungskonforme Verkehr (Landw., Forsten, Wasserwirtsch.,,,,) Gefahr liefe, zu verunfallen.
Es mag ausreichen, sich auf die Rechtsprechung zu beziehen, die davon ausgeht, daß es sich zeitweise auf einem Wirtschaftsweg wenig komfortabel radfahren läßt. Aber das alles ersetzt nicht eine klare gesetzliche Formulierung, die nach vernünftigem Ermessen im Interesse von Bauern und Förstern gleichermaßen liegen muß.
Tilman Kluge
Sehr geehrter Herr Kluge,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.
Wie Sie richtig bemerken, ist mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes eingefügt worden, dass Radfahrer, Reiter etc. auf Wirtschaftswegen mit aus der Natur resultierenden Gefahren rechnen müssen. Ich habe mich im Lauf der Verhandlungen zu diesem Gesetz immer dafür eingesetzt, dass die Verkehrssicherungspflichten für Landwirte, Waldbesitzer etc. verbessert werden. Die jetzt getroffene Regelung stellt - wie Sie ebenfalls ganz richtig bemerken - einen erheblichen Sicherheitsgewinn dar. Ich bin der Meinung, dass die Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen vor übertriebenen Forderungen geschützt werden müssen und dass bei der Benutzung von Wirtschaftswegen auch mit aus der Bewirtschaftung resultierenden Gefahren gerechnet werden muss. Leider konnte mit der SPD keine Einigung über ein neues Bundeswaldgesetz gefunden werden, sodass dieses Thema auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschoben werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Cajus Caesar MdB