Frage an Burkhard Lischka von Nanna-Josephine R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lischka,
bis Februar haben die kommunalen Behörden Zeit, dem Statistischen Bundesamt sämtliche Meldedaten ihrer Bürger*innen zu übermitteln. Insgesamt werden so pro Person über 40 Datenpunkte in einem zentralen Register zusammengeführt.
Dieser sogenannte „Testlauf“ wird in Vorbereitung auf die nächste Volkszählung, den Zensus 2021, durchgeführt. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom Oktober 2018, erklären Sie, dass dieser „Testlauf“ notwendig sei, um die Sicherheit der Programme zu testen, da es sich um hochsensible Daten handelt.
Wie können Sie gleichzeitig anerkennen, dass es sich um hochsensible Daten handelt und trotzdem eine nicht anonymisierte Übermittlung sämtlicher Daten billigen und auch noch verteidigen? Es ist durchaus möglich, für derartige Tests keine realen Daten und vor allem nur Stichproben zu verwenden und trotzdem valide Ergebnisse zu erhalten.
Entspricht es im Übrigen der Wahrheit, dass diese Datenerhebung von einer privaten Firma erhoben werden?
Zudem sieht die Gesellschaft für Freiheitsrechte einen massiven Verstoß gegen datenschutzrechtliche Grundsätze, wie das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Eine derartige Datenbank ist außerdem ein mehr als interessantes Ziel für kriminelle Hacker. Wie stehen Sie als Sozialdemokrat zu diesem Vorwurf?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
N. R.
Quellen:
* https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/lischka-ueber-volkszaehlung-beim-zensus-2021-wird-deutschland-digital-15860001.html
* https://netzpolitik.org/2019/trotz-eilantrag-in-karlsruhe-seehofer-schafft-zentrale-datenbank-aller-buerger/
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage via abgeordnetenwatch.de zum Zensus 2021. Aus meiner Sicht ist unstrittig, dass der Zensus national wie international ein wesentliches Fundament der amtlichen Statistik ist. Die aus dem Zensus gewonnen Daten sind eine unverzichtbare Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Planungen - ob auf Bunde- oder Landesebene oder in Städten und Dörfern.
Darüber hinaus erfüllt die Bundesrepublik mit dem Zensus 2021 Vorgaben der Europäischen Union.
Gleichzeitig ist der Zensus ein Großprojekt, an dem zahlreiche Behörden und Organisationen des Bundes, der Länder und der Kommunen mitwirken. Dies bedarf einer umfangreichen und langfristigen Vorbereitung unter möglichst realen Bedingungen. Daher ist auch ein Testlauf nur sinnvoll, wenn er unter realen Bedingungen - also mit tatsächlich vorhandenen Daten - stattfindet. Nur so ist es möglich, die Qualität der bei verschiedenen Behörden gespeicherten Datensätze miteinander zu vergleichen.
Selbstverständlich spielt die Sicherheit der verarbeiteten Daten eine herausragende Rolle - dies ist aber auch bereits jetzt der Fall. Im Zensusvorbereitungsgesetz ist geregelt, dass das Statistische Bundesamt für den zentralen IT-Betrieb und für die IT-Entwicklung verantwortlich ist. Es bestimmt den Inhalt des anschriftenbezogenen Steuerungsregisters und legt die erforderlichen Datenübermittlungen durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, durch die für die Geobasisdaten zuständigen Behörden und die Meldebehörden und durch weitere Beteiligte an das Statistische Bundesamt und an die statistischen Ämter der Länder zum Aufbau und zu Pflege des Registers fest.
Der Zensus 2021 baut auf den Zensus 2011 auf. Dass bereits dieser verfassungsgemäß war, hat das Bundesverfassungsgericht im Mai vergangenen Jahres festgestellt. Einzelheiten finden Sie unter nachfolgendem Link: www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-074.html
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka