Frage an Burkhard Lischka von Tim Y. bezüglich Finanzen
Hallo Herr Lischka,
im Wahlprogramm 2017 forderte die SPD eine öffentliche Berichterstattungspflicht für Unternehmen. Wirklich frech, den Unternehmen so an die Gurgel gehen zu wollen. Glücklicherweise war davon im Koalitionsvertrag nichts mehr zu lesen.
Nun erdreistet sich die sog. "EU-Kommission" doch tatsächlich, eine Berichterstattungspflicht mitsamt Veröffentlichung der Steuerinformationen für Unternehmen zu fordern. Glücklicherweise können sich die Unternehmen auf die Bundestags-SPD verlassen. Gemeinsam mit Staaten wie Luxemburg und Irland kämpft Olaf Scholz dafür, dass Unternehmen auch weiterhin etwas vor der Öffentlichkeit verbergen dürfen.
"Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" ist ein häufig gehörter Satz, wenn es um die Überwachung von Staatsbürgern geht. Bei Unternehmen wird wohl mit zweierlei Maß gemessen.
Nun meine Frage: Warum blockiert die Bundestags-SPD eine Maßnahme zur Steuervermeidung von Unternehmen, die die Europaparlaments-SPD mit durchgesetzt hat?
Sehr geehrter Herr Y.,
vielen Dank für Ihre Anfrage via abgeordnetenwatch.de zu einem europäischen Steuerregister, das die EU-Kommission (sie heißt tatsächlich so) vorgeschlagen hat.
Finanz- und Steuerpolitik sind ein hochkomplexes Regelungsgebiet. Viele internationale Zusammenhänge, Verträge und Gesetze müssen ineinandergreifen und in den meisten Fragen müssen Abwägungsentscheidungen getroffen werden. Auch bei der Steuertransparenz muss abgewogen werden. Einerseits ist maximal mögliche Öffentlichkeit zu gewähren, andererseits können viele Bürger umfangreiche steuerliche Informationen nicht einordnen oder diese sogar falsch interpretieren. Als Beispiel kann etwa ein Unternehmensstandort in einem Land dienen, der trotz hoher Produktion und vieler Beschäftigter wenig Steuern zahlt. Auf den ersten Blick erscheint dies wie Steuervermeidung. Auf den zweiten oder dritten Blick in die Unternehmensbilanzen kann es sich aber auch um ein betriebswirtschaftlich schlechtes Jahr für das Unternehmen gehandelt haben – und es wurden Verluste steuerlich abgeschrieben.
In diesem Zusammenhang hinkt ihr Vergleich mit der Überwachung durch Strafverfolgungsbehörden insoweit, als dass die Daten aus polizeilicher oder nachrichtendienstlicher Überwachung aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht öffentlich gemacht werden.
Auch private Steuerinformationen stehen grundsätzlich unter dem Schutz des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) und werden nur in Ausnahmefällen, etwa Strafverfahren, offenbart.
Steuertransparenz ist somit ein umstrittenes Thema. Im Ergebnis stehe ich für eine Veröffentlichung, wie sie auch im Programm der SPD zur Bundestagswahl 2017 formuliert ist. Im Koalitionsvertrag konnten jedoch zwangsläufig nicht alle einzelnen Punkte unseres Wahlprogramms einen Platz finden. Politik lebt vom Kompromiss und der ist mit der Union als Koalitionspartner meist hart zu erkämpfen. Im Fall des europäischen Steuerregisters ist uns dies nicht gelungen.
Die Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerkriminalität ist währenddessen unabhängig von einem europäischen Steuerregister. Die Finanzbehörden der EU-Staaten und weiterer Nicht-EU-Staaten kooperieren eng: Seit 2018 werden länderbezogene Berichte (sog. Country-by-Country-Reports) automatisch zwischen den Behörden ausgetauscht.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka