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Burkhard Lischka
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Frage von Christoph W. •

Frage an Burkhard Lischka von Christoph W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Lischka

zu https://www.fr.de/politik/seehofer-plant-beugehaft-12187188.html?utm_medium=Social&utm_source=Facebook#Echobox=1555097155, in welchem Sie mit folgender Aussage zitiert werden:
Der SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka sagte dazu: „Bei schwersten Straftaten wie Kinderpornographie und Tötungsdelikten ist die gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe eines Passwortes durchaus eine Option.“
Da sich das auf alle Bereiche der Telekommunikation bezieht: "Der Zwang zur Passwort-Herausgabe würde nach den Plänen Seehofers nicht nur für schwere Straftaten gelten, sondern auch für jedes Delikt das „mittels Telekommunikation“ begangen wird. Die Pflicht soll für Konten bei „Telekommunikations- oder Telemediendiensten“ gelten, also zum Beispiel auch für Facebook-Accounts.", würde ich gerne wissen, inwieweit dies Verfassungskonform, verhältnismässig und durch die Unschuldsvermutung gedeckt ist und weise daraufhin, dass ich dies als absolut unangemessen sehe, da zum Einen diese "schwersten" Straftaten, wie beispielsweise MORD nicht im Bereich der Telekommunikation begangen werden können und ich dann ebenfalls fordere, dass Politiker ihre Accounts hinterlegen, damit in ähnlichen Fällen dieser zugänglich ist.

Ich bitte um Ihre Stellungnahme

Freundliche Grüße,
C. W.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für ihre Anfrage zum geplanten IT-Sicherheitsgesetz. Ihre Bedenken über die Verhältnismäßigkeit des neuen Gesetzentwurfs sind durchaus nachvollziehbar.

Dennoch gilt, dass das Internet und seine Nutzer bislang nur in unzureichendem Maße gesetzlich geschützt sind. Dies bezieht sich vor allem auf das Darknet, welches auch in dem von Ihnen zitierten Artikel explizit angesprochen wird. In dem von Ihnen thematisierten Zitat mache ich deutlich, in welchem Maße ich den Gesetzesentwurf für unterstützenswert halte. Dies bezieht sich ausdrücklich auf schwere Straftaten. Ihr Einwand, dass eine Straftat wie Mord nicht im Internet begangen werden kann, ist meiner Ansicht nach nur bedingt korrekt. Denn die Planung und der eventuelle Austausch über geplante Straftaten findet natürlich im Internet statt. Ganz zu schweigen von Cyberattacken etwa auf ein Krankenhaus mit möglicherweise erheblichen Folgen für die Patienten. Deshalb spielt das Internet für die Aufklärung schwerer Straftaten eine entscheidende Rolle. Dazu ist zu ergänzen, dass die Pflicht zur Herausgabe von Passworten nur die Ultima Ratio bei bereits begangenen Tatbeständen sein darf. Es ist mitnichten geplant, dass jeder Nutzer seine Accountdaten für eine mögliche spätere Strafverfolgung in irgendeiner Form speichern lassen muss.

Dies sind die Rahmenbedingungen der SPD-Bundestagsfraktion für die Unterstützung des Gesetzesentwurfs des Bundesinnenministers, welche mit dem Koalitionspartner verhandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka