Frage an Burkhard Lischka von Sören M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Ich wollte gerne wissen wie das in Zukunft läuft es gilt ja der EU Führerschein und in Frankreich und Spanien ist es so das man nach 2 jahren im besitzt des Führerscheins der Klasse B automatisch A1 125ccm fahren darf. Wird das bei uns jetzt auch übernommen? Und wenn nicht wieso?
Weil der Führerschein soll ja einheitlich sein und ich verstehe nicht wieso es dann bei uns nicht so gehandhabt wird.
Bzw wieso ist 50ccm bei uns auf 45km/h beschränkt? 50ccm sind 50ccm da könnte man auch offen fahren.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu verschiedenen nationalen Fahrerlaubnis-Regelungen.
Bei der aktuell gültigen, dritten Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) handelt es sich in Art. 6 Ziff. 3b RL um eine "Kann"-Vorschrift: Mitgliedsstaaten wird selbst überlassen, ob sie die betreffenden Regelungen in nationales Recht umsetzen oder nicht. Deutschland hat davon im vorliegenden Fall keinen Gebrauch gemacht; EU-Richtlinien sind für Mitgliedsstaaten nicht unmittelbar wirksam und verbindlich.
Tatsächlich können EU-Mitgliedstaaten in begrenztem Maße eigene nationale Spezifizierungen einführen. Deutschland hat von der von Ihnen angesprochenen Regelung zu 125 ccm keinen Gebrauch gemacht. Das liegt daran, dass hierzulande auf eine Zusatzausbildung wert gelegt wird, damit die entsprechenden Fahrzeuge verkehrssicher geführt werden können. Ein Fahrzeug mit 50 ccm (gedrosselt auf 45 km/h) verhält sich anders als ein Fahrzeug mit 125 ccm.
Andere Länder mögen da zu anderen Schlüssen gekommen sein, in Deutschland gibt es eine derartige Debatte zur Zeit aber nicht. Änderungen sind meines Wissens auch nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka