Frage an Burkhard Lischka von Henning M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Lischka,
in meinem Bekanntenkreis haben wir uns jüngstens darüber unterhalten, was wohl beim Thema "Kindergeld für EU-Bewohner, die in D arbeiten" passiert ist. Ich erinnerte mich daran, dass zB hier arbeitende Polen generös hohes Kindergeld erhalten hatten, d.h. obwohl obwohl die Familie in Polen lebte, nicht nach polnischem, sondern nach deutschem Recht behandelt wurde. Ferner erinnerten wir und, dass dieser Skandal - als er endlich öffentlich gemacht wurde - von der deutschen Regierung behoben werden sollte, was aber am Widerstand der EU scheiterte.
Unsere Frage also: Was hat die deutsche Regierung inzwischen konkret (also jenseits aller Absichtserklärungen und Sonntagsreden) unternommen, um diese skandalösen Regelungen EU-konform zu beseitigen?
Mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung auf eine zufriedenstellende Antwort
verbleibe ich
Dr. H. M.
Sehr geehrter Herr Moneta,
vielen Dank für Ihre Anfrage über die Internetseite www.abgeordnetenwatch.de. Im Folgenden meine Antwort:
Wer als EU-Ausländer in Deutschland arbeitet oder seinen Wohnsitz hier gemeldet hat, bekommt für seine Kinder in der Regel das deutsche Kindergeld. Das ist in der Tat auch dann der Fall, wenn die Kinder nicht in Deutschland, sondern im Herkunftsland leben. Nach der in der ganzen Europäischen Union unmittelbar gültigen EU-Verordnung zur sozialen Sicherheit ist für die Zahlung von Kindergeld die Zugehörigkeit zum Sozialversicherungssystem eines Mitgliedstaates entscheidend - nicht der Wohnort. An diese Regelung müssen sich die deutschen Behörden halten. Kindergeld ist steuerlich und familienpolitisch begründet. Da diese Leistung allen Eltern zugesprochen wird, haben auch alle EU-Bürger, die in Deutschland leben und wegen der Freizügigkeit im EU-Binnenmarkt wie Inländer behandelt werden, einen Anspruch. Darüber hinaus haben diesen Anspruch aber auch alle anderen Ausländer, die einer Arbeit nachgehen und Steuern zahlen.
Die Zahl aller im EU-Ausland lebenden Kinder ist im ersten Halbjahr 2018 um etwa zehn Prozent gestiegen. Nach einer Aufstellung der Bundesagentur für Arbeit lag sie Ende Juni bei rund 268.000. Davon entfallen laut Studie aber nur knapp 236.000 auf EU-Ausländer - mehr als 31.000 sind Kinder von Deutschen, die im EU-Ausland leben. Insgesamt wird für etwa 1,5 Millionen Kinder von EU-Ausländern Kindergeld gezahlt (bei gut zwölf Millionen deutschen Kindern). 2014 lag die Zahl der Kinder, die im EU-Ausland lebten und für die Kindergeld bezogen wurde, bei gut 160.000. Die Erklärung dafür ist: Viele EU-Ausländer leben und arbeiten in Deutschland nur saisonal, wie in der Landwirtschaft oder der Gastronomie – sie werden daher nicht dauerhaft mit ihrer Familie nach Deutschland ziehen. Dass die Zahl in den vergangenen Jahren gestiegen ist, hängt mit der stetig besseren Konjunktur und der gestiegenen Nachfrage nach Arbeitskräften zusammen.
Schon die vorige große Koalition aus CDU/CSU und SPD wollte in der Europäischen Union durchsetzen, dass weniger Kindergeld gezahlt werden soll, wenn Kinder im EU-Ausland leben. Damals wurde auf einen Gesetzentwurf aus europarechtlichen Gründen verzichtet – die EU hätte diesen als eine Diskriminierung der EU-Ausländer gewertet. In den Koalitionsvertrag im März haben wir diese Zielsetzung jedoch erneut aufgenommen. Es geht hierbei ebenfalls um eine europäische Lösung, welche die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Mitgliedstaaten bei der Zahlung von Familienleistungen berücksichtigen soll.
Mit freundlichen Grüßen,
Burkhard Lischka