Frage an Burkhard Lischka von Dr. Lienhard W. bezüglich Recht
Warum hat die große Koalition sich mit einer nur TEILWEISEN Umkehr der Beweislast bei der Abschöpfung von Vermögen aus organisierter Kriminalität zufrieden gegeben? Beweislastumkehr ist offenbar nicht dasselbe wie TEILWEISE Beweislastumkehr. Teilweise Beweislastumkehr bedeutet offenbar, daß die Ermittlungsbehörden immer noch ein Gericht erst überzeugen müssen, daß Vermögenswerte aus irgendwelchen Straftaten stammen. Überzeugen bedeutet, daß Polizei und Staatsanwaltschaft erhebliche Ermittlungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen durchführen müssen, Meine Frage an Sie: Warum hat die große Koalition von CDU/CSU und SPD diesen Aufwand und diese Rechtsunsicherheit in Kauf genommen? Vergleiche dazu die Antwort des Hamburger Senats auf eine schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg vom 29.05.18, Drucksache 21/13212 05.06.18
Sehr geehrter Dr. W.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Beweislastumkehr ist eine Ausnahme von einem seit der Antike geltenden Grundsatz, dass die Beweislast beim Ankläger liegt. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei ärztlichen Kunstfehlern. Im konkreten Fall, also der Vermögensabschöpfung bei schweren Straftaten, hatte sich die SPD-Bundestagsfraktion in der vergangenen Wahlperiode für eine komplette Beweislastumkehr ausgesprochen. Dieser Vorstoß war jedoch mit dem Koalitionspartner nicht in Gänze umzusetzen gewesen, so dass die teilweise Beweislastumkehr einen Kompromiss darstellt. Dieser ist für sich genommen aber bereits ein deutlicher Fortschritt gegenüber der davor existierenden Regelung.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka