Frage an Burkhard Lischka von Dr. Lienhard W. bezüglich Recht
Fachleute sagen, um organisierte Kriminalität, z. B. von arabischen Clans in Berlin, zu bekämpfen: „Wir brauchen eine BEWEISLASTUMKEHR, wie in Italien. Dort müssen nicht die Ermittler nachweisen, dass das Geld aus illegalen Geschäften stammt, sondern der Verdächtige, dass es aus legalen Quellen kommt.“
Warum konnte die Koalition von CDU/CSU und SPD sich nicht dazu durchringen, beim Aufspüren kriminell erworbener Vermögen die Beweislastumkehr einzuführen? Wie stehen Sie als Mitglied des Innenausschusses zu diesem Thema?
Sehr geehrter Herr Dr. W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage via Abgeordnetenwatch. Die von Ihnen angesprochene Beweislastumkehr zur Vermögensabschöpfung im Bereich der organisierten Kriminalität ist bereits Realität. Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung trat am 1. Juli 2017 in Kraft. Mit der Reform werden dem Staat deutlich mehr Möglichkeiten eingeräumt, aus Verbrechen stammende Vermögen einzuziehen. Ein entscheidender Punkt dabei ist die teilweise Beweislastumkehr. Bis zur Reform musste der Staat nachweisen, dass das eingezogene Geld aus illegalen Aktivitäten stammt. Jetzt ist es so, dass der Verdächtige nachweisen muss, aus welchen Quellen er das eingezogenen Geld erworben hat. Besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass Vermögen aus kriminellen Handlungen herrührt, kann es auch dann eingezogen werden, wenn die konkrete Straftat, aus der es stammt, nicht nachgewiesen werden kann. Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung ist ein wichtiges Instrument der Kriminalitätsbekämpfung. Straftätern sollen sämtliche Erträge aus ihren rechtswidrigen Tat entzogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka