Frage an Burkhard Lischka von Heiko E. bezüglich Familie
Vielen Dank Herr Lischka, für die ausführliche Beantwortung meiner Frage zum Sozialversicherungsabkommen.
Dazu habe ich noch weiterführende Fragen.
Mit welchen Ländern hat Deutschland ein solches Abkommen, dass auch den Deutschen gleiche Möglichkeiten in anderen Ländern garantiert?
Mit der Türkei müsste es ja dann eigentlich umgekehrt auch genauso sein, richtig?
Gibt es weitere Länder?
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Erxleben
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Nachfragen. Da es sich um bilaterale Abkommen handelt, gelten diese natürlich umgekehrt auch für deutsche Staatsbürger in den Ländern, mit denen diese Vereinbarungen existieren. Die Abkommen mit Albanien, Australien, Brasilien, China, Chile, Indien, Japan, Kanada, Korea, Uruguay und den USA erfassen nicht den Bereich der Krankenversicherung. Im Hinblick auf Israel beschränkt sich der deutsche Krankenversicherungsschutz auf die Mutterschaftshilfe. Im Verhältnis zu Marokko sind die Regelungen über die Sachleistungsaushilfe nicht in Kraft gesetzt worden. In Bezug auf Tunesien ist keine Kostenabrechnung durch Monatspauschalbeträge vereinbart worden, so dass die Mitversicherung von Familienangehörigen sich nach dem jeweiligen Abkommen allein nach den deutschen Rechtsvorschriften richtet und somit Eltern nicht zum Kreis der anspruchsberechtigten Familienangehörigen zählen.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka