Frage an Burkhard Lischka von Eva M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ist Spanien wirklich ein Rechtsstaat?...
…wie der Pressesprecher der deutschen Regierung am 26.3.18 behauptet?
Ich bin besorgt, wie sich die Bundesregierung und ihre Partei bei der Frage der Auslieferung von Herrn Puigdemont verhält. Man tut so, als sei in dem befreundeten Spanien alles in Ordnung… jedoch gibt es hier viele berechtigte Zweifel.
WAS TUN SIE, UM DIE MENSCHENRECHTE UNSERER EU-MITBÜRGER IN KATALONIEN ZU SCHÜTZEN, INSBESONDERS DAS RECHT AUF SELBSTBESTIMMUNG UND FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG?
Menschenrechtsexperten wie der französische ehemalige Richter und Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Jean Costa, sowie der ehemalige belgische EGHR Richter Francoise Tulkens haben das Vorgehen Spaniens gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung auf Verhältnismäßigkeit und Vereinbarkeit mit internationalem Recht geprüft (http://blickpunktkatalonien.com/europa-in-der-pflicht).
W. Kaleck, Gründer des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und ebenfalls Mitglied der Experten erklärt :
„Die Diskussion geht oft um die Rechtmäßigkeit oder Nichtrechtmäßigkeit einer Abspaltung. Doch ein Großteil der von uns untersuchten Maßnahmen seitens des spanischen Staates fand bereits im Vorfeld der sogenannten Unabhängigkeitserklärung statt“.
Die Experten untersuchten Maßnahmen des spanischen Verfassungsgerichts gegen die Aktivitäten der katalanischen Abgeordneten und deren strafrechtliche Verfolgung zwischen 2013 und 2017.
Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts darüber, was im Parlament von Katalonien debattiert und worüber abgestimmt werden darf, sowie die strafrechtliche Verfolgung der Abgeordneten wegen „Ungehorsam“, seien „eine schwere Einmischung in die Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit“, garantiert durch Artikel 10 und 11 der Europä̈ischen Charta für Menschenrechte (ECHR) und Artikel 19 und 21 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, die Spanien ratifizierte.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie äußern sich darin besorgt über die mögliche Auslieferung des früheren katalanischen Ministerpräsidenten Puigdemont an Spanien. Wie Sie wissen, liegt seiner Festnahme am 20. März 2018 ein europäischer Haftbefehl zugrunde. Das Verfahren liegt nach den Regelungen über den europäischen Haftbefehl und nach den deutschen gesetzlichen Grundlagen allein in der Hand der zuständigen Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Schleswig-Holstein. Eine politische Einflussnahme auf die Justiz unseres Landes ist der Politik auf Grund des Prinzips der Gewaltenteilung untersagt. Die Prüfung und Entscheidung der zuständigen Gerichte und Staatsanwaltschaften gilt es abzuwarten. Das haben sowohl der Regierungssprecher als auch die Bundesjustizministerin am 26. März 2018 öffentlich deutlich gemacht. Dazu gehört auch die Überzeugung der Bundesregierung, dass der Katalonien-Konflikt innerhalb der spanischen Rechtsordnung gelöst werden muss. Im Übrigen ist es die Aufgabe des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen und über Beschwerden zu urteilen, die sich auf Verletzungen der darin anerkannten Rechte beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka