Frage an Burkhard Lischka von Nicolai D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Lischka,
Horst Seehofer als Innenminister setzt sich für einen starken Staat ein, fordert null Tolleranz gegenüber Straftätern und weist der Sicherheit oberste Priorität zu. Was das bedeutet kann man dem geplanten bayerischen Polizeiaufgabegesetz entnehmen.
Das novellierte Gesetz verschärft die Definition des Gefährders und spricht nicht mehr von einer „konkret drohenden“, sondern nur noch von „dringenden“ oder „allgemein drohenden“ Gefahr. ...
Als Folge sind drastische Manahmen ohne Hinweise auf eine konkrete Straftat möglich. Möglich sind tiefe Eingriffe in das Privatleben der Bürger, Aufenthaltsgebote ohne Prozeß und Verteidiger, unbegrenzt verlängerbare Vorbeugehaft etc.
Es ist zu befürchten, dass Herr Seehofer diese Methoden eines Überwachungsstaats auf Bundesebene durchsetzen möchte.
Wie siehen sie die Verfassungskonformität solcher Gesetzgebung und wie werden Sie/die SPD sich bezüglich solcher Gesetzgebung verhalten?
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich zur Verfassungsmäßigkeit bayrischer Landesgesetze nicht äußern werde. Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU sind keine derartigen oder vergleichbaren Gesetzesverschärfungen vorgesehen. Auch ich vertrete die Ansicht, dass Straftäter konsequent verfolgt werden müssen. Die bestehenden Regelungen reichen meiner Meinung nach aus, sie müssen nur konsequent angewendet und durchgesetzt werden. Darüber hinaus möchte ich Ihnen sagen, dass die SPD-Bundestagsfraktion nur verfassungskonformen und den Grundsätzen des Rechtsstaats entsprechenden Gesetzentwürfen zustimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka