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Frage von Philip G. •

Frage an Burkhard Lischka von Philip G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lischka.
Es ist leider ist nachweisbar, dass die Wunschvorstellung von Integration durch Familiennachzug nicht der Realität entspricht. Vielmehr haben sich Parallelgesellschaften gebildet (weil Menschen natürlich so leben möchten, wie sie es gewohnt sind und es Ihrer Sozialisation und Kultur entspricht). Durch religiös-indoktrinäre Prägungen über Generationen hinweg ist eine Integration in unsere Sozialisation vielfach gar nicht gewünscht oder aus psychologischen Gründen kaum möglich. Welche alternativen Möglichkeiten zum bedingungslosen Familiennachzug könnten Sie sich vorstellen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grün,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 5. Januar, in der Sie den Familiennachzug ansprechen. Man kann meiner Ansicht nach die Bildung von Parallelgesellschaften oder die nicht gewünschte Integration nicht so verallgemeinern, wie Sie dies tun. Es ist nicht zu leugnen, dass einige Zugewanderte oder Geflüchtete sich nicht integrieren, die große Mehrheit jedoch hat hieran ein großes Interesse. Das begrüßen, unterstützen und fördern wir. Es ist gewünscht, dass die Menschen, die nach Deutschland kommen und hier bleiben dürfen, sich auch in unsere Gesellschaft integrieren. Das ist eine große Herausforderung, die die gesamte Gesellschaft erfordert. Hierfür werben wir, und das unterstützen wir nachdrücklich.

Unklar ist mir, was Sie mit den psychologischen Gründen meinen, die gegen eine Integration sprechen.

Zur Klarstellung möchte ich Ihnen zunächst einige Fakten zum Familiennachzug darlegen. Denn der Familiennachzug ist nicht so bedingungslos, wie Sie dies behaupten. Wir bestehen auf dem Recht auf Familiennachzug für die Menschen, die in Deutschland bleiben dürfen. Nach internationalen und europäischen Verpflichtungen und auch nach unseren gesetzlichen Vorgaben ist der Familiennachzug grundsätzlich den Personen gestattet, die hier einen Aufenthalts- oder Schutzstatus erhalten. Dabei reden wir nicht von riesigen Familienclans, sondern von der Kernfamilie, also dem Ehepartner und minderjährigen Kindern.

Mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (Teil des Asylpakets II), das am 25. Februar 2016 beschlossen wurde und am 17. März 2016 in Kraft getreten ist, hat die damalige große Koalition eine zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz beschlossen. Dies stellte eine absolute Ausnahmeregelung dar, der wir nur vor dem Hintergrund der damals relativ hohen Flüchtlingszahlen zugestimmt hatten. Die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion haben sich mit der Aussetzung des Familiennachzugs für diesen Personenkreis sehr schwer getan und letztlich auch nur deshalb zugestimmt, weil lediglich wenige Personen betroffen waren bzw. zukünftig betroffen sein sollten. Die damalige Ausnahmesituation ist heute nicht mehr gegeben und die Menschen leiden darunter, dass sie von ihren Familien getrennt sind.

Kinder sind die besten Integrationshelfer, da sie über Kita und Schule viel leichter Kontakte knüpfen und Menschen zusammenbringen können. Grundsätzlich muss für die Gestattung des Familiennachzugs der Lebensunterhalt der Familie gesichert sein und ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehen. Hiervon gibt es jedoch in bestimmten Fällen Ausnahmen.

Auch die teilweise - etwa von der CSU - kolportieren Zahlen zum Familiennachzug bedürfen der Korrektur. Wenn wir den Menschen, denen derzeit der Familiennachzug nicht gestattet ist, diesen wieder zustehen, dann würden nach anerkannten Studien und aktuellem Stand über die nächsten Jahre deutlich unter 100.000 Menschen nach Deutschland kommen. Ich denke, dass dies für uns eine zu bewältigende Aufgabe ist.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Lischka