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Burkhard Lischka
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Frage von Barbara D. •

Frage an Burkhard Lischka von Barbara D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lischka,

Ich frage mich auch wie andere Betroffene,die seid 2001 in voller Erwerbsminderungsrente sind. Warum gelten die Änderungen ab 1.Juli 20017 nicht für uns? Sind wir Bürger 2.Klasse?In den 15 Jahren betrug die Erhöhung meiner Erwerbsunfähigkeitsrente ca 100 Euro.Wann gelten die neuen Gesetze für uns?Bitte um Antwort, aber nicht wieder wie vor 2 Jahren (ich müßte Verständnis haben, daß wir Erwerbsminderungsrentner vom Jahr 2001 auch im Jahr 2018 die Vergünstigungen bekommen.) Gelten die Gesetze der Regierung nicht mehr für Alle Menschen die in Deutschland geboren und gearbeitet haben? Wann bekomme ich wie andere Erwerbsgeminderte vom Jahr 2001 die gleichen Rechte wie Die Begünstigten der neuen Reform ? Die Spd will doch Soziale Gerechtigkeit schaffen, wo bleibt diese Gerechtigkeit für uns?

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Demski

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Demski,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema ´Rente´.

Mir sind keine Änderungen für Rentnerinnen und Rentner mit Erwerbsminderung bekannt, die zum 1. Juli 2017 in Kraft treten und für Bestandsfälle nicht gelten würden. Beim Thema ´Zurechnungszeiten´, um das es Ihnen vermutlich geht, hat es keine Reform gegeben, die im Jahr 2017 etwas verändern würde.

Die SPD hat sich mit der CDU/CSU darauf verständigt, die Zurechnungszeit für Rentenneuzugänge zwischen 2018 bis 2024 schrittweise vom 62. auf das 65. Lebensjahr zu verlängern. Mit der Verlängerung der Zurechnungszeit wird für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen auf die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente angewiesen sind, ein weiterer Schritt zur Vermeidung von Altersarmut getan. Dieser Schritt war für uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ein besonders wichtiges Anliegen, um den Trend von steigender Grundsicherungsbedürftigkeit bei Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, zu durchbrechen.

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka