Frage an Burkhard Lischka von Carla T. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Lischka,
meine Frage:
Darf eine Baufirma auf ihrem erworbenen Flurstücken eine DEPONIE für Inertabfälle der Deponieklasse 0 und außerdem Abfälle mit erhöhtem Sulfatgehalten, Schwermetallen und Chloriden ERRICHTEN und BETREIBEN?
Der Antrag für die Deponie befindet sich in ummittelbarer Nähe eines Wohngebietes, Kindergarten, Sportplatz und soll auf einer Fläche von mehr als 10 ha mit einer Höhe von 35m errichtet werden.
Welcher Kontrollmöglichkeiten bestehen bei einer Deponie auf Privatgelände und wie soll die Sicherheit für Mensch und Umwelt gewähleistet werden?
Mit freundlichen Grüßen
C. Thiele
Sehr geehrte Frau Thiele,
vielen Dank für Ihre Anfrage via Abgeordnetenwatch zur geplanten Deponie in der Gemarkung Mansfeld/Großörner (Freieslebenschacht).
Unabhängig vom konkreten Fall unterliegt jede geplante Deponie in Deutschland einer Genehmigungspflicht laut Deponieverordnung. Ein potentieller Betreiber einer Deponie muss sich daher einem Genehmigungsverfahren stellen. Dies kann ein Planfeststellungsverfahren oder – in einem einfacheren Fall – ein Plangenehmigungsverfahren sein. Ein Antrag auf Errichtung einer Deponie kann von jeder natürlichen oder juristischen Person (etwa einer Firma) gestellt werden. Also auch von der von Ihnen angesprochen Baufirma.
In Ihrem konkreten Fall einer Deponie der Klasse 0 ist die Umweltbehörde beim Landkreis Mansfeld-Südharz für das Genehmigungsverfahren zuständig. Laut Kreisverwaltung steht die Eröffnung des Plangenehmigungsverfahrens unmittelbar bevor. In diesem Verfahren werden unter anderem die Notwendigkeit der Errichtung einer Deponie sowie umweltrelevante Bedingungen – etwa eine ausreichende geologische oder technische Abdichtung gegen Sickerwässer - geprüft. Beide Aspekte sind für eine Genehmigung oder Nicht-Genehmigung ganz entscheidend.
Zudem werden natürlich mögliche von einer Deponie Betroffene - die sogenannten Träger öffentlicher Belange - angehört. Dazu gehört etwa Ihre Gemeinde Mansfeld. Diese muss zur Errichtung der Deponie im Zuge des Genehmigungsverfahrens ihr Einvernehmen erklären. Zur Wahrung Ihrer Interessen empfehle ich Ihnen daher, Sprechstunden des Bürgermeisters oder die Einwohnerfragestunde im Gemeinderat zu nutzen und dort auf Ihre Bedenken hinzuweisen.
Bei im Betrieb befindlichen Deponien wiederum ist deren Betreiber laut Deponieverordnung dafür verantwortlich, jede Abfallanlieferung zu kontrollieren und dabei festzustellen, ob der gelieferte Abfall den Genehmigungskriterien der Deponie entspricht. Gewerbliche Lieferanten müssen dazu eine Analyse des angelieferten Materials vorlegen. Zudem sind Kontrollen auf Aussehen, Farbe, Geruch und Konsistenz durch den Deponiebetreiber vorzunehmen. Diese Vorschriften gelten unabhängig davon, ob sich die Deponie auf öffentlichem oder privatem Grund befindet.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka, MdB