Frage an Burkhard Lischka von Sören B.
Sehr geehrter Herr Lischka,
ich freue mich sehr zu lesen, dass Ihnen die Gesundheit der Bevölkerung und der Umweltschutz sehr am Herzen liegen und habe Sie so verstanden, dass dies Ihrer Meinung auch vor wirtschaftlichen Interessen Vorrang haben sollte.
Meine Frage ist, wenn Sie diese Argumente lesen, ist dies für Sie ein Argument sich für ein kompletes Verbot von Fracking einzusetzen? Warum meinen Sie, ist ein Frackingverbot nicht der Weg, trotz all der bekannten Risiken?
Hier die kritischen Punkte:
- Das Gesetz tritt erst nach einer Übergangsfrist von einem halben Jahr in Kraft, in dieser Zeit können die Förderfirmen noch Anträge zur Erdgas- und Erdölförderung, auch Fracking, nach altem Bergrecht stellen und genehmigen lassen und damit die Zeit bis 2021 überbrücken.
- Die Unterscheidung zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking ist sachlich falsch und irreführend. Fracking bei konventionellen Lagerstätten, aus denen noch das Letzte herausgepresst werden soll, ist ebenso gefährlich und klimaschädlich wie das bisher noch nicht praktizierte Fracking von unkonventionellen Lagerstätten (Schiefergas und Schieferöl).
- Das Verpressen der giftigen Stoffe, die bei der Förderung zutage treten, bleibt weiterhin erlaubt. Das bringt Gefahren für die Anwohner und für das Grundwasser und kann Erdbeben auslösen.
- Im Falle von Gebäudeschäden durch Erdbeben, auch infolge von Probebohrungen, ist nicht die von uns geforderte Beweislastumkehr vorgesehen, sondern ein Schiedsverfahren, das für die Geschädigten schlechtere Aussichten bietet.
- Die Länder dürfen über Genehmigungen entscheiden, d.h. zum Beispiel Niedersachsen wird voraussichtlich genehmigen, NRW evtl. nach der nächsten Wahl.
- Die Erdölförderung, auch Fracking in Ölschiefer, ist im Gesetz gar nicht geregelt, das heißt, hier kann weiter nach Bergrecht gefördert werden, das uns so gut wie gar keinen Schutz bietet.
Sehr geehrter Herr Bendler,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Fracking“.
Für mich und die SPD war immer klar, dass die Gesundheit der Menschen und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität vor jeglichen wirtschaftlichen Interessen haben müssen.
Daher wird Unkonventionelles Fracking auf Initiative der SPD verboten. Denn Unternehmen, die Schiefer-, Ton- oder Mergelstein fracken wollen, werden keine Genehmigung mehr erhalten. Kohleflöze werden gleich behandelt. Zu Forschungszwecken wird das unkonventionelle Fracking an maximal vier Stellen in Deutschland zugelassen. Auch diese Zulassung erfolgt erst nach der Zustimmung des betroffenen Bundeslandes und der Abwägung „sonstiger öffentlicher Interessen“. Daher ist es fraglich, ob nach den starken Widerständen in den betroffenen Regionen eine solche Zustimmung erteilt werden wird.
Nur bei der konventionellen Methode wird es in einem sehr engen Rahmen die Möglichkeit einer Genehmigung geben. Künftig sind dabei jedoch zum Beispiel die Einzugsgebiete von Trinkwasser (Flüsse und Talsperren und auch die Nähe von Brauereien oder Mineralwasser-Brunnen) ausgeschlossen.
Eine Übergangsfrist haben wir gewährt, um den Beteiligten eine Anpassung an die neuen Regelungen zu erlauben.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka