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Burkhard Lischka
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Frage von Steffen V. •

Frage an Burkhard Lischka von Steffen V.

Meine Frage ist: Warum vertreten Sie lieber Klientel-Politik statt volksnaher verantwortungsvoller Politik? Wer will schon Glyphosat bzw. Fracking? Das Volk ganz sicher nicht! Die SPD wäre aber schon gern eine Volkspartei, oder?

Freundliche Grüße

Steffen Voigt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Voigt,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.04.2016 zum Thema „Fracking“.

Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Regelungspaket soll das geändert werden. Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen nun also endlich das in Angriff, was die schwarz-gelbe Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Sie sind daher ein längst überfälliger und wichtiger Schritt.

Oberstes Ziel muss es dabei sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für die SPD ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.

Sie sehen also, dass wir als SPD uns definitiv unserer Verantwortung bewusst sind und diese auch wahrnehmen. Ein komplettes Fracking-Verbot ist aber nicht der Schritt in die richtige Richtung. Wir müssen uns vielmehr eingehend mit der Thematik auseinandersetzen, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Seien Sie versichert, dass uns bewusst ist, dass Fracking eine Risikotechnologie ist und wir die Entscheidungen zu dieser Thematik dementsprechend nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben.

Die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden. Gemäß dem Koalitionsvertrag müssen die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden. In diesen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen.

Der Ball liegt jetzt bei der CDU/CSU, damit wir ein Gesetz bekommen, das dem Schutz des Menschen, der Natur und des Trinkwassers vollumfänglich gerecht wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Burkhard Lischka