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Burkhard Lischka
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Burkhard Lischka von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Lischka,

Ihr Genosse Roger Lewentz, Staatsminister in Rheinland-Pfalz, hat sich zur Frage der von vielen Menschen (uns eingeschlossen) gewünschten Transparenz in Gerichtsverfahren (Verhandlungen, Psych.- Begutachtungen) wie folgt geäußert:

"Das Bundesjustizministerium arbeitet zurzeit an einem Gesetzentwurf zur Reform der Strafprozessordnung. Gegenstand der Beratungen sind u.a. auch Videodokumentationen, nachdem sich eine Expertenkommission für eine Prüfung ausgesprochen hat. Videoaufzeichnungen hätten den Vorteil, dass sie die Verhandlungen besser dokumentieren würden als Notizen. Von Nachteil wäre eine mögliche Befangenheit der Beteiligten." (1)

An Sie als Mitglied des BT-Rechtsausschusses habe ich folgende Fragen:
1.) Sind Ihnen die Experten der genannten Expertenkommission bekannt?
2.) Dürfen Sie deren Identität und die Kriterien ihrer Auswahl -sowie ihre evtl. Bezahlung/ Vergütung- durch die Regierung preisgeben?
3.) Wie begegnen Sie dem Einwand der "möglichen Befangenheit der Beteiligten"(LEWENTZ, a.a.O.)? Was bedeutet "Befangenheit" in dem Zusammenhang genau? Könnten z.B. erfolgversprechend Anträge wegen der Besorgnis der Befangenheit gestellt werden mit der Begründung, es sei Videografie vorgeschrieben, was jemanden wie auch immer "befangen" mache?
4.) Bleiben andere Prozessordnungen von der evtl. zustande kommenden Videografie-Vorschrift ausgenommen, obwohl zumal in Sorgerechtsprozessen sehr viele Psych.- Begutachtungen angeordnet werden?
5.) M.W. werden viele Bundestagssitzungen und Wahlkampfveranstaltungen videografiert. Fühlen Sie sich denn "befangen", wenn Sie da in´s Bild kommen und würde es der Wahrheitsfindung in Polit- Sachfragen dienen, würde nicht mitgeschnitten?

Hochachtungsvoll
Dipl. med. W. Meißner
Sachverständiger. Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie. a.D.
Verein Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V. (1. Vorsitzender)

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-449-67264--f448147.html#q448147

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meißner,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema der Transparenz in Gerichtsverfahren. Wir als SPD sprechen uns für eine moderne und zeitgemäße Verfahrensordnung aus. Hierbei sind Transparenz und Kommunikation von enormer Wichtigkeit. Deshalb ist es unser Ziel, zeitnah einen Gesetzesentwurf zur Reform der Strafprozessordnung fertigzustellen und für diesen das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Am 13. Oktober 2015 hat die von Ihnen erwähnte Expertenkommission zur Reform des Strafprozessrechts im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ihren Abschlussbericht an Bundesjustizminister Heiko Maas übergeben. Der Bericht, inklusive der Namen aller teilnehmenden Experten, ist online auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (www.bmjv.de) abrufbar.

Mit freundlichen Grüßen,
Burkhard Lischka