Frage an Burkhard Lischka von Falko W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Missbrauch von Werkverträgen / Scheinselbständigkeit – Konsequenzen für mich
Seit 7 Jahren arbeite ich als selbständiger Berater und zahle jedes Jahr hohe Steuern. Mein Lebensmodell ist darauf ausgerichtet, keine Ansprüche auf Leistungen von der Gemeinschaft zu beziehen.
Im Gegensatz zu der eigentlichen Zielgruppe des sich in Vorbereitung befindlichen Gesetz des BMAS zur „Vermeidung des Missbrauchs von Werkverträgen und Scheinselbständigkeit, die z.B. in Schlachtereien zu unhaltbaren Konditionen auf „freier Basis“ arbeiten, bin ich nicht schutzbedürftig.
Meine Lebenssituation wird sich aber sehr bald drastisch ändern, denn nach der neuen Definition bin ich „scheinselbständig“.
Fast alle meine Projekte verlangen es, dass ich mit meinem Auftraggeber und dessen angestellten Mitarbeitern, in dessen Räumen und mit dessen Geräten arbeite. Sonst könnte ich nicht effizient arbeiten. Bisweilen dauern komplexe Projekte länger als 18 Monate und lassen es nicht zu, dass ich für weitere Kunden parallel tätig werde, da diese Aufgabe zu umfangreich ist.
Sollte ich meine freiberufliche Tätigkeit aufgrund der neuen Gesetzgebung aufgeben, hätte das voraussagbare Folgen.
Weniger Steuern:
- Ich werde als Angestellter weniger verdienen.
- Der Staat wird weniger Einkommensteuern einnehmen.
- Durch Aufträge, die nicht mehr vergeben werden, wird das Steuereinkommen weiter sinken.
Freiberufler aus meinem Bekanntenkreis über 50 befürchten, dass Sie durch die neue Gesetzgebung arbeitslos werden. Jüngere Freiberufler wollen vermehrt im Ausland Aufträge annehmen oder auswandern.
Ich bin mir sicher, dass diese Effekte alle nicht gewollt sind und bitte Sie, sich mit dem Gesetzentwurf des BMAS zu befassen und Nachbesserung zu verlangen.
Der Grundgedanke des Gesetzes ist gut. Aber die jetzige Ausprägung führt für mehr als 100.000 IT-Freiberufler und noch viel mehr andere hochqualifizierte Freiberufler ins Abseits.
Vertiefende Informationen:
Sehr geehrter Herr Werner,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema ´Scheinselbständigkeit´.
Derzeit befindet sich das „Gesetz zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen“ noch im Abstimmungsprozess, d.h. es gibt noch keine endgültigen Verhandlungsergebnisse.
Gerne werde ich Ihre Anregungen daher aufgreifen und diese auch an meine für die Thematik zuständigen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Burkhard Lischka