Frage an Burkhard Lischka von Kai K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Lischka,
ich bin Beamter (LSA) u. Vertretungsmitglied in einem PersonalR f.d. Gruppe der Beamten. Das Land hat am 25.05.2015 v. dem BVerfG eine, wie ich meine, schallende Ohrfeige bzgl. rechtswidriger Besoldung f. Richter u. Staatsanwälte (R1) erhalten. Es ist mit eben nicht geringer Sicherheit die Annahme gerechtfertigt, dass Rechtswidrigkeit auch bei der A-Besoldung (z.B. Polizei und andere Gefahrenabwehrbehörden, bis hin zu Jobcentern, die, wie aus der Presse bekannt, gleichfalls Dienst unter Gefahren f. Leib und Leben tun) vorliegt. Die Fraktion der DIE LINKE hat die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes in LSA f. Beamte mit Blick auf die Gleichbehandlung (endlich wurde es ausgesprochen) der Statusgruppen angeregt.
Ich möchte anmerken, dass es nicht um ein Symbol, sondern um eine gerechte, gleichfalls mehr als nur rechtmäßige Besoldung, geht, wie auch immer sie gezahlt wird.
1. Frage: Ist der Fraktion der SPD im Landtag LSA u. Ihnen bekannt, bitte Ihre Rückantwort bzgl. Fraktion u. Ihnen jeweils einzeln erteilen, dass Bundesbeamte f.d. gleiche Arbeit, im identischen Amt u. i.d. identischen od. vergleichbaren Erfahrungsstufe etwa 10% mehr Besoldung erhalten (Besoldungskürzungen über das BeihilfeR ausgeklammert); pikant: ganz nach "oben" wird der Unterschied geringer. Ja- / Nein-Antwort reicht aus.
2.: Werden Sie sich gegenüber Ihren Parteilandeskollegen dafür einsetzen, dass z.B. das Weihnachtsgeld in LSA f.d. Beamten wieder eingeführt hat u. wie u. wann werden Sie dies tun?
3.: Ist Ihnen u. den Parteikollegen des Landes LSA bekannt, dass in vergangenen Jahren (Tarifrunden) eben nicht Inflationsziel (2%, EZB) plus Produktivitätsrate pro Jahr u.a. an die Beamten in LSA weitergegeben wurden? Ja- / Nein-Antwort von Ihnen jeweils für die SPD LSA u. Sie reicht als Antwort aus.
Ich erlaube mir, da an dieser Stelle die Zeichensetzung begrenzt ist, weitere Fragen zu stellen und Hinweise zu geben. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Krause
Sehr geehrter Herr Krause,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Beamtenbesoldung“.
Die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten wurde durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 05.Mai 2015 hinreichend geklärt. Die Anwendung auf Einzelfälle können wir leider an dieser Stelle nicht pauschal durchführen.
Tatsächlich liegt die Besoldung im Land Sachsen-Anhalt im Vergleich mit den anderen Bundesländern im guten Mittelfeld, bedauerlicherweise mit Ausnahme der unteren Besoldungsgruppen, welche leicht unter dem Durchschnitt liegen. Mit der Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung, wie sie bereits auf Betreiben der Koalitionsfraktionen SPD und CDU im Januar durch den Landtag beschlossen wurde, wird Sachsen-Anhalt wieder ins Vorderfeld des Vergleiches aufrücken. Sollte es bei einem Pauschalbetrag als Weihnachtsgeld - wie bereits verlautbart - bleiben, würden die unteren Besoldungsgruppen ebenfalls wieder aufschließen.
Bei weiterem Klärungsbedarf möchte ich Sie bitten, sich zuständigkeitshalber an meine Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Landtagsfraktion zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Burkhard Lischka