Frage an Burkhard Lischka von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lischka, VIELEN DANK !!! für Ihre netten offenen Antworten. Ich möchte es mir bequem machen mit einem resignierenden „es geht halt nicht“, aber: mir fehlt noch folgende Aufklärung:
1.Der „NSA“-Untersuchungsausschuss fordert vom Innenministerium für die Anhörung von Edward Snowden in Berlin den Aufenthaltstitel nach §22 AufenthG an, also die Aufenthaltserlaubnis aufgrund politischen Interesses der Bundesrepublik: denn ein NSA-Untersuchungsausschuss, der seinen ersten Zeugen aus Feigheit vor den US-Diensten nicht zu schützen versucht, besitzt keine Glaubwürdigkeit: parlamentarische Kontroll-Fähigkeit über Geheimdienste = nein.
2. Aufgrund des Artikels 44 GG, Abs.3, muss das Innenministerium die Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen der Amtshilfeverpflichtung für den Untersuchungsausschuss erteilen. Zugleich sollte der Außenminister die US-Regierung in Kenntnis setzen, um sich im Gespräch auf eine amerikanisch-deutsche Freundschaft zurückzubesinnen, die auf Freiheit+Rechtsstaatlichkeit beruht (die US Regierung hat ja den patriot act durch den freedom act abgelöst).
3. Der Bundes-Justizminister bestätigt schriftlich, die Auslieferung an die USA abzulehnen, für den (wg. Chelsea Manning SEHR unwahrscheinlichen) Fall der Asyl-Ablehnung durch ein Berliner Kammergericht, sollte Snowden wg. politischer Verfolgung Schutz nach Artikel 16 beantragen bei uns.
4. Der „NSA“-Untersuchungsausschuss fragt bei Snowden an, ob dieser nach Berlin zur Anhörung käme, unter diesen nun fairen Bedingungen: ... und ab hier sind Freiheit+Rechtsstaatlichkeit zurück in meinem Land.
Welcher Schritt in diesem Szenario ist der Unerreichbare?
Sehr geehrte Frau Latz,
vielen Dank für Ihre nochmalige Frage an mich. Ich möchte Sie freundlich auf meine bereits in der Vergangenheit auf abgeordnetenwatch getätigten Antworten verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka