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Burkhard Lischka
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Frage von Irene L. •

Frage an Burkhard Lischka von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ich habe in der Süddeutschen Zeitung Ihr Vorhaben einer neuen Sachverständigen-Behörde zur Nachrichtendienst-Kontroll-Unterstützung gelesen. Ohne Whistleblower-Schutz für Verfassungsverteidiger bringen jedoch auch zusätzliche Sachverständige nicht Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Aufrichtigkeit zurück: Ihre Glaubwürdigkeit im Thema „Überwachung der eigenen Bürger“ steht und fällt mit dem Zeugenschutz für Edward Snowden in Deutschland! MIT Zeugenschutz für ihn kann ich endlich wieder an Ihre Korrektur der gemeldeten Fehler glauben. OHNE Zeugenschutz für ihn weiß ich, dass Ihr Vorstoß das „no-spy-Abkommen 2.0“ ist (also Betrug). Ich bin gespannt. Bekommt Edward Snowden denn nun endlich Zeugenschutz angeboten bei uns? Der 1.U.A. könnte dies ja durchsetzen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Latz,

danke für Ihre Frage.

Der NSA-Untersuchungsausschuss hat nicht die rechtliche Möglichkeit, Herrn Edward Snowden Asyl und weitergehenden Schutz zu gewähren. Dies kann nur die Bundesregierung, die sich mit nachvollziehbarer Begründung geweigert hat, Herrn Snowden einreisen zu lassen. Im Übrigen hat sich die SPD immer für einen effektiven Whistleblowerschutz stark gemacht. Sie konnte jedoch im Koalitionsvertrag nur eine Überprüfung der gegenwärtigen Rechtslage erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka