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Burkhard Lischka
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Frage von Irene L. •

Frage an Burkhard Lischka von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lischka!

Aus dem Spiegel lese ich, dass die Einstellung des Verfahrens gegen netzpolitik.org bevorsteht (=>Akteneinsicht möglich wird). Aus Zeit online lese ich, dass es Überwachung gegen netzpolitik.org im Rahmen der vorgeblichen „Landesverrat“-Ermittlungen NUR dann gegeben haben kann :
• WENN das BKA die Genehmigung des Ermittlungsrichters hatte,
und/oder
• WENN das Bundesamt für Verfassungsschutz für die nicht-öffentliche netzpolitik.org-Kommunikation die G10-Zustimmung hatte, und das PKGR informiert wurde.
Wurde netzpolitik.org vom Staat beobachtet mit anderen Mitteln als denen, die wir alle haben: web-Seite lesen ? Oder nicht ?
Falls ja: hatte das BKA tatsächlich die richterliche Genehmigung, bzw. hatte das B.f.V. tatsächlich die G10-Zustimmung / widerspruchslos seitens PKGR ?
Werden Hr. Beckedahl und Hr. Meister darüber informiert (GG Art. 10!)?
Darf das B.f.V. anlasslos Internet-Kommunikation, die unter Pseudonym erfolgt (chats in Foren / Kommentare) , bzw. die nicht-öffentlich erfolgt (Internet-emails von web-Seiten aus gestartet) speichern zu der Person, die mutmaßlich der Autor war ( setzt Profildaten/Netzanschlussdaten-Zugriff voraus in Fall 1), - ohne den mutmaßlichen Autor darüber zu informieren?
Darf das B.f.V. ohne G10-Genehmigung anlasslos user-groups im Netz unterwandern, die Profildaten/Netzanschlussdaten zurückentschlüsseln auf die mutmaßlichen Autoren von Netzwerk-Beiträgen, und diese unsicheren Erkenntnisse zu Personen dem BKA zur Verfügung stellen über die inzwischen ja leider beiden gemeinsamen Datenbanken? Darf also das B.f.V. das tun, was das BKA nur mit Beauftragung + richterlicher Genehmigung oder unter der Sammelgenehmigung direkter „Terrorismusabwehr“ tun darf?
Ich weiß Sie haben jetzt Ferien, - ich warte geduldig auf Antworten, aber ich will das Thema unbedingt in den Griff bekommen, GG Art.5 ist in Gefahr, denn der netzpolitik.org-Fall scheint mir Vorbote des §202D StGB +VDS zu sein.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Frau Latz,

danke für Ihre Frage.

Mir ist nicht bekannt, dass von Seiten der Generalbundesanwaltschaft, von Polizei- oder Verfassungsschutzbehörden Überwachungsmaßnahmen gegen netzpolitik.org durchgeführt worden sind.

Ich möchte Ihnen jedoch versichern, dass das PKGr grundsätzlich aktiv wird, wenn deutsche Nachrichtendienste Maßnahmen vornehmen, die unsere Rechtsordnung verletzen. Dies verlangt nicht zuletzt der Arbeitsauftrag an das Gremium, die Geheimdienste angemessen zu kontrollieren.

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka