Frage an Burkhard Lischka von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Die Offenlegungen des Verfassungsverteidigers Edward Snowden haben gezeigt, dass die parlamentarische Kontrolle zur Verhinderung von Machtmissbrauch seitens Regierung+Geheimdiensten in unserem Land NICHT funktioniert.
Der NSU-Untersuchungsausschuss hat im Ergebnis gezeigt, dass die Arbeit der deutschen Geheimdienste nicht geeignet ist, erfolgreich Verbrechen zu verhindern oder bei ihrer Aufklärung mitzuhelfen.
Die Regierung schlägt mit Drucksache 18/4654 nun dem Innenausschuss am Mittwoch und dem Bundestag am Freitag vor, die unkontrollierten (Machtmissbrauch!) und teilweise nicht FÜR sondern GEGEN die Bürger gerichteten ( V-Leute bei NSU! ) Aktivitäten dieser Geheimdienste, im Auftrag der Regierung, noch auszuweiten.
MIT WELCHEM RECHT glauben Sie als gewählter Repräsentant der Bürger dieses Landes diesem Vorhaben zustimmen zu dürfen ?
Warum meinen Sie, dass ich nicht Artikel 20, Absatz 4, des Grundgesetzes dagegen geltend mache in unserem Land, dessen Grundgesetz aus dem Horror der GESTAPO gelernt hatte, und in unsrem Land, welches das Glück hatte, die STASI zu überwinden ?
Sehr geehrte Frau Latz,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema ´Verfassungsschutzreform´.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ziehen wir die Konsequenzen aus den schwerwiegenden Versäumnissen der Sicherheitsbehörden im Kontext des NSU-Skandals. Dabei ist die Regelung von V-Leute-Einsätzen einer der zentralen Bestandteile des Gesetzentwurfs. In dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es uns vor allem darum, den bislang in einem Graubereich befindlichen V-Leute-Einsatz auf eine klare gesetzliche Grundlage zu stellen. Und hierbei möchten wir durch einen eindeutigen rechtlichen Rahmen gewährleisten, dass eben keine Straftaten im Namen des Staates verübt werden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, regelmäßig dem Parlamentarischen Kontrollgremium Lageberichte zum Einsatz von Vertrauensleuten vorzulegen. Selbstverständlich bleiben wir dabei nicht stehen. Die dringend gebotene weitere Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten des Parlaments gegenüber den Nachrichtendiensten, die im PKGr-Gesetz geregelt sind, werden wir zügig vorantreiben. Mit solch einer intensiveren und effizienteren Kontrolle kommen wir einer der wichtigsten Forderungen aus dem Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses nach.
Ich bin jedoch der Meinung, dass wir grundsätzlich auf die Arbeit des Verfassungsschutzes angewiesen sind: Extremistische, gewaltbereite Gruppen agieren in der Regel konspirativ. Um Informationen über diese konspirativen Zirkel zu erlangen, sind wir aber bspw. auf den Einsatz von V-Leuten angewiesen. Dass wir diese Einsätze rechtlich nun klar und in engen Grenzen geregelt haben, halte ich für einen erheblichen Fortschritt.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka