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Burkhard Lischka
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Frage von Astrid G. •

Frage an Burkhard Lischka von Astrid G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Lischka,

die Bundesregierung hat eine Reform des „Verfassungsschutzes“ entworfen. Diese sieht vor, dass der Geheimdienst verurteilte Verbrecher als V-Leute anwerben und führen darf, in Ausnahmen wohl auch Schwerstkriminelle (§ 9b Abs. 2 BVerfSchG-E). Des Weiteren werden de facto V-Leute im Einsatz zu Straftaten ermächtigt wie Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, unerlaubter Waffenbesitz, Drogenhandel, Betrug usw. (§ 9a Abs. 2 und 3 BVerfSchG-E). Und schließlich soll der Geheimdienst im Ausnahmefall sogar im Einsatz verübte Straftaten von erheblicher Bedeutung decken und faktisch bezahlen dürfen (§ 9a Abs. 2 BVerfSchG-E). Während der Gesetzentwurf vorgibt, den Einsatz von V-Leuten stark zu begrenzen, bewirken zahlreiche Ausnahmen das genaue Gegenteil. Dr. Till Müller-Heidelberg, Rechtsanwalt und ehemaliger Bundesvorsitzender der Humanistischen Union, benennt die Schlupflöcher ausführlich in einer Stellungnahme: http://bit.ly/1FjlRXr

Die SPD empfiehlt in ihrer Stellungnahme zum Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses, dass über den Einsatz von V-Leuten nicht ausschließlich behördenintern entschieden werden darf und es stattdessen einer unabhängigen Prüfung außerhalb der Exekutive bedarf. Diese wichtige Forderung findet in dem Gesetzentwurf keinen Niederschlag - obwohl die SPD laut ihrer Stellungnahme ohne diese Kontrolle weiterhin Missbrauch befürchtet.

Wir würden gerne von Ihnen, Herr Lischka, als sachverständiger Jurist erfahren, wie Sie Straftaten im Namen des Staates mit den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit für vereinbar halten, insbesondere mit dem Rechtsschutz gegen Akte öffentlicher Gewalt und dem Schutz von Gesundheit und Eigentum. Darüber hinaus würden wir gerne wissen, warum Sie von Ihrer Forderung nach einer behördenexternen Überprüfung von V-Person-Einsätzen abgerückt sind und wie Sie deren hoher Missbrauchsgefahr zukünftig begegnen wollen.

Mit freundlichen Grüßen von der Humanistischen Union,

Astrid Goltz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Goltz,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema ´Reform des Verfassungsschutzes´.

Der Untersuchungsausschuss zur NSU-Mordserie hat deutlich gemacht, dass es gravierenden Reformbedarf bei unseren Sicherheitsbehörden, insbesondere den Verfassungsschutzämtern, bedarf. Kritisch beleuchtet wurde dabei auch die Rolle der V-Leute. In dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es uns vor allem darum, den bislang in einem Graubereich befindlichen V-Leute-Einsatz auf eine klare gesetzliche Grundlage zu stellen. Und hierbei möchten wir durch einen eindeutigen rechtlichen Rahmen gewährleisten, dass eben keine Straftaten im Namen des Staates - wie Sie es ausdrücken - verübt werden. Wie Sie dabei richtigerweise anmerken, ist es uns als SPD nach wie vor ein wichtiges Anliegen, dass über den Einsatz von V-Leuten regelmäßig im Parlamentarischen Kontrollgremium berichtet wird. Dieses Ziel werden wir in den anstehenden parlamentarischen Beratungen weiterverfolgen.

Denn eines ist auch klar: Extremistische, gewaltbereite Gruppen agieren in der Regel konspirativ. Insofern sind wir auf das System der V-Leute angewiesen, um Informationen über solche Strukturen zu erlangen.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Lischka